Auswertung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Soziale Standards und Strukturen Sachsens im Bundesvergleich“
Erstellt am: 4 Oktober, 2011 | Kommentieren
Die Fraktion DIE LINKE im sächsischen Landtag hat im Februar 2011 eine Große Anfrage zum Thema „Soziale Standards und Strukturen im Bundesvergleich“ an die Staatsregierung gestellt. Ziel war es, fundierte Analysen des Ist-Zustandes im Vergleich zu anderen Bundesländer zu erhalten, um notwendige Veränderungen im Sozialbereich zu treffen.
Die Staatsregierung hat viele Fragen nur unzureichend beantwortet, so dass wir im September-Plenum mittels Entschließungsantrag folgendes feststellten:
1. Unverzichtbare Voraussetzung für eine tragfähige und aktivierende Sozialpolitik ist die umfassende Analyse des erreichten Standes. Ein realistisches Bild entsteht allerdings nur, wenn die sächsischen Ergebnisse unter Beachtung messbarer Kriterien mit den anderen Bundesländern verglichen werden. Diesem Anspruch hat sich die Staatsregierung bislang nur unzureichend gestellt. Sie ist daher auch nicht in der Lage, nachprüfbar zu bewerten, wo Sachsen wirklich steht. Die der Staatsregierung mit der Großen Anfrage gebotene Chance eines detaillierten Vergleiches mit den anderen Bundesländern wurde insgesamt nicht genutzt.
2. Hinsichtlich gleichwertiger Lebensbedingungen ist Sachsen noch beträchtlich vom durchschnittlichen Niveau der alten Bundesländer entfernt. Bei wichtigen Lebenslagen stagniert der Aufholprozess seit Jahren oder entwickelte sich sogar in die gegenläufige Richtung. Das betrifft vor allem die Einkommen der Erwerbstätigen sowie der Rentnerinnen und Rentner und findet seinen Niederschlag in der Armutsgefährdungsquote.
3. Bei zahlreichen Kriterien nimmt Sachsen den letzten Platz im Bundesvergleich ein. Das betrifft die höchste Zahl von arbeitslosen Bewerberinnen und Bewerbern für eine freie Stelle, den größten Anteil von Aufstockern an den Beziehern von Arbeitslosengeld II, die niedrigsten Sätze bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, den höchsten Anteil von Wohngeldempfängern an allen Haushalten, die inzwischen niedrigsten Krankenhausinvestitionen sowie die niedrigste Landesförderung im Bereich der Gleichstellung von Frau und Mann.
4. Sachsen nimmt selbst im Vergleich der neuen Bundesländer, wie die sächsische Staatsregierung gern suggeriert, keine Spitzenstellung ein, sondern ist hier bestenfalls Mittelmaß. In der Summe des Niveaus sozialer Standards wird der Freistaat von Thüringen und Brandenburg übertroffen. Das betrifft u. a. die Erwerbslosenquote, den Anteil Langzeitarbeitsloser an der Gesamtzahl der Arbeitslosen, den Personalschlüssel in Kinderkrippen, die Ausgaben pro Schüler, die Anzahl Hausärzte pro Einwohner, den Betreuungsschlüssel in der Altenpflege oder die Höhe des Landesblindengeldes. Selbst Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben den Abstand zu Sachsen verringert.
5. Unter den neuen Bundesländern hat Sachsen den mit Abstand geringsten Anteil von Sozialausgaben am Landeshaushalt. Immer mehr werden originäre Landesaufgaben sozialer Daseinsvorsorge auf die Kommunen abgewälzt, ohne dass Landesmittel adäquat weiter gereicht werden. So ist der relativ geringe Gesamtschuldenstand des Freistaates mit unverantwortlich sinkenden Sozialleistungen teuer erkauft.
6. Sachsen gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Anteil privater Träger in Bereichen sozialer Daseinsvorsorge. Das zeigt sich vor allem bei Krankenhäusern und bei Einrichtungen der Altenpflege. Diese Entwicklung, die die gestalterischen Einflussmöglichkeiten der öffentlichen Hand erheblich einschränkte, vollzog sich nicht etwa von selbst, sondern wurde durch die Staatsregierung bewusst herbeigeführt und überdies noch großzügig finanziell gefördert.
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. die nüchternen Fakten hinsichtlich des Niveaus sozialer Standards Sachsens im Ländervergleich endlich zur Kenntnis zu nehmen, anstatt von einer Spitzenposition in Ostdeutschland auszugehen, die sich angesichts der Realitäten nicht aufrecht erhalten, geschweige denn statistisch untermauern lässt;
2. komplexe sozialpolitische Leitlinien des Freistaates vorzulegen, die auf eine aktive demokratische und selbst bestimmte Mitwirkung aller Menschen in Sachsen zielen, anstatt Sozialpolitik lediglich als Reparaturhebel der schlimmsten Verwerfungen zu betrachten;
3. Erfahrungen anderer Bundesländer auf sozialem Gebiet produktiv zur Kenntnis zu nehmen, anstatt Sonderwege zu beschreiten, die sich letztlich für die Menschen im Freistaat als wenig hilfreich erweisen und überdies die notwendige Solidarität, insbesondere mit den anderen neuen Bundesländern, ohne Not gefährden;
4. ihre Verantwortung für entscheidende Bereiche sozialer Daseinsvorsorge wahrzunehmen, dabei u. a. den Kommunalen Sozialverband zu evaluieren, anstatt am Kurs der Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Kommunen festzuhalten;
5. durch Umstrukturierung des Landeshaushaltes mehr Mittel für den Sozialbereich, insbesondere für Landesbeschäftigungsprogramme, für Kindertagesstätten, für Jugendhilfe, für den Bereich der Pflege, für behinderte Menschen, für Krankenhäuser sowie für die Förderung von Vereinen und Verbänden bereit zu stellen, anstatt den Kurs der Sozialkürzungen fortzusetzen;
auf die Verhinderung weiterer Privatisierung von Einrichtungen sozialer Daseinsvorsorge hinzuwirken, anstatt diese Entwicklung dem Selbstlauf zu überlassen oder gar durch aktive Landesförderung zu beschleunigen
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