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DIE LINKE nimmt Minister Kurth und Kupfer beim Wort – jetzt Schulstandorte im ländlichen Raum sichern!

Erstellt am: 27 September, 2013 | Kommentieren


Gestern hat die Fraktion DIE LINKE ein „Sächsisches Schulstandortsicherungs- gesetz“ in den Landtag eingebracht (Drucksache 5/12794). Dazu erklärt Cornelia Falken, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Am letzten Arbeitstag vor der Bundestagswahl verkündeten Sachsens Kultusministerin Kurth und ihr Amtskollege Kupfer, Umwelt- und Landwirtschafts- minister, das Ende des Schulsterbens auf dem Land.

Als Rettungsanker soll ein Bündel von Maßnahmen gelten, das wir seit den neunziger Jahren mit Nachdruck und großer Zustimmung bei vielen Schul- bzw. Elterninitiativen fordern.

Da die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen aber bisher keinerlei gesetzgeberische Initiative ergriffen haben, um die erfreuliche Ankündigung der Realität nahezubringen, haben wir dies jetzt getan.

Unser Schulstandortsicherungsgesetz setzt dort an, wo Regelungs- und Änderungsbedarf besteht. Erstens beim Schulgesetz. Hier soll festgelegt werden, dass in der Regel an einer Grundschule zehn und an einer weiterführenden Schule 15 Schüler pro Klasse erforderlich sind, wobei die Klassenstärke von 25 in allen Schulen nicht überschritten werden soll. Künftig sind einzügige Mittelschulen bzw. zweizügige Gymnasien möglich, wenn dies der Schulträger bestimmt. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann klassenstufen- und jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Zudem können die Schulträger Schulverbünde bilden.

Zweitens beim kommunalen Mehrbelastungsausgleich. Unser Gesetzentwurf legt fest: „Der Freistaat Sachsen erstattet den Landkreisen, den Kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden die ihnen in Umsetzung dieses Gesetzes entstehenden finanziellen Mehrbelastungen.“

Wir nehmen, wie am Freitag von uns versprochen, die Minister mit dieser Schulgesetznovelle beim Wort. Sie und die Koalitionsfraktionen können nun zeigen, wie ernst gemeint die verkündete Abkehr von der Schulschließungspolitik ist. Das Gesetz soll zum 1. August 2014 und damit rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten. Bis dahin soll das derzeitige Schulschließungsmoratorium für Mittelschulen auf alle anderen allgemeinbildenden Schularten ausgedehnt werden – dem dient ein Antrag, den wir heute ebenfalls eingebracht haben.

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