15 Änderungsanträge zur Kommunalrechtsnovelle von CDU/FDP – LINKE kritisieren schwarz-gelben Demokratieabbau!
Erstellt am: 13 November, 2013 | Kommentieren
Am Donnerstag (14. November 2013) wird der Innenausschuss des Sächsischen Landtags den Entwurf von CDU- und FDP-Fraktion eines „Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“, Parlaments-Drucksache 5/11912, beraten.
Dazu erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Marion Junge:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Grundlagen für alle kommunalen Ebenen erstmals seit 2003 grundlegend modifiziert werden. Viele der vorgelegten 165 Einzeländerungen greifen dabei Probleme aus der Praxis der Rechtsanwendung auf. Andererseits sollen gänzlich neue Wege beschritten werden, die aus demokratiepolitischen Gründen von der Fraktion DIE LINKE abgelehnt werden.
Dazu zählt der Wegfall von Hinderungsgründen für die Wahl zum Gemeinderat, wodurch künftig Familienangehörige und Geschäftspartner von Bürgermeister oder Beigeordneten sowie gemeindliche Bedienstete Gemeinderat sein können. Ebenso kritisch ist die vorgesehene Schwächung der Faktionen in den Städten und Gemeinden bis zu 30.000 Einwohner zu bewerten. Ihnen sollen keine Mittel mehr für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt werden.
Zuletzt sei hier die maßgeblich von der FDP initiierte Schwächung der Kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung erwähnt. Das mit der Bundestagswahl manifestierte geänderte politische Kräfteverhältnis sollte die CDU ermutigen, diese – auch von der kommunalen Ebene scharf kritisierten – Änderungen im Gemeindewirtschaftsrecht zurückzunehmen.
Zu den kritisierten Themenfeldern und dem bislang vom Gesetzentwurf weitgehend unbeachteten Bereich der Stärkung der unmittelbaren Bürgermitwirkung hat die Fraktion DIE LINKE heute 15 Änderungsanträge in den Geschäftsgang eingebracht. Sie sind unser Maßstab im Umgang mit der Gesetzesnovelle.
Schlagwörter: Fraktion DIE LINKE.Sachsen > Kommunalpolitik > Kommunalrecht
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