Anstalt des öffentlichen Rechts für Sachsens Kommunen stärkt Demokratie, transparente Kontrolle und Wirtschaftlichkeit!
Erstellt am: 14 November, 2013 | Kommentieren
Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtages zum Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen“, Landtagsdrucksache 5/11427, erklärt Marion Junge, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Fraktion DIE LINKE den Städten, Gemeinden und Landkreisen für ihre Aufgabenerfüllung eine für Sachsen neue öffentlich-rechtliche Rechtform an die Hand geben – nämlich die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR).
Die Defizite der GmbH als Rechtsform öffentlicher Unternehmen, die hauptsächlich im Bereich fehlender Transparenz bei Entscheidungen und der Steuerung sowie einer fehlenden Einbindung der Stadträte bzw. Kreistage in grundsätzlichen Unternehmensangelegenheiten können mit der AöR ausgeglichen werden, so Prof. Dr. Dirk Ehlers (Universität Münster) und Rechtsanwalt Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel.
Die kommunale Anstalt eignet sich auch für interkommunale Kooperationen, da mehrere Gemeinden oder Landkreise gemeinsam eine Anstalt errichten können. Entsprechende erfolgreiche Modelle sind in anderen Bundesländern vorhanden, wie Rechtsanwalt Philipp Hermisson (PricewaterhouseCoopers Legal AG) berichten konnte.
Aber auch in Sachsen besteht aktueller Bedarf für diese neue Rechtsform. Sie würde bei der Neuordnung der städtischen Kulturlandschaft in Leipzig gute Dienste leisten. Auch wäre die AöR – nach Auffassung von Johannes Schulze (Vorsitzender Personalrat des Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt) für die städtischen Kliniken in Dresden eine passende Rechtsform, um einerseits auf dem hart umkämpften Markt bestehen zu können, die öffentliche Kontrolle zu erhalten sowie die mit dem erfolgreichen Bürgerentscheid vom Januar 2012 begehrte öffentlich-rechtliche Betriebsform zu finden.
Dass wir mit unserer Zielsetzung richtig liegen beweist die überzogene Kritik des Sachverständigen der IHK zu Leipzig. Uwe Bock sieht mit unserem Gesetzentwurf „den Weg zum Ausbau einer kommunalen Staatswirtschaft“ vorgezeichnet. Die Fraktion DIE LINKE möchte die wirtschaftliche Betätigung dauerhaft als Kern der Kommunalen Selbstverwaltung erhalten – dies schließt Privatisierungen im Daseinsvorsorgebereich und die damit einhergehenden negativen Folgen für künftige Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume aus.
Schlagwörter: Fraktion DIE LINKE.Sachsen > Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts > Kommunalrecht
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