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Mogelpackung Mütterrente braucht Korrekturen – Bund will die Beitragszahlenden bis 2019 mit Mehrkosten allein lassen!

Erstellt am: 12 Januar, 2015 | Kommentieren

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Die Mütterrente war das Wunschprojekt der Union im Wahlkampf und wurde als eines der ersten Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung umgesetzt. Sie ist offensichtlich für viele Frauen eine Mogelpackung, denn viele Betroffene erhalten die Mütterrente nur mit hohen Abschlägen oder gehen sogar leer aus. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Susanne Schaper:

Die Mütter haben mitgeholfen, den Grundstein für unseren Wohlstand zu legen. Die Große Koalition wollte die Lebensleistung dieser Frauen mit der Mütterrente würdigen: Alle Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollten davon profitieren. Doch was passierte? Nachdem in den letzten Monaten alle Bescheide verschickt wurden, stellen viele fest: Sie bekommen die Mütterrente nur mit hohen Abzügen.

Ein Grund ist die Anrechnung eigenen Einkommens auf Witwen- und Witwerrente. Dies ist der Fall, wenn die eigenen Einkünfte aus Rente oder sonstigen Einnahmen einen Freibetrag überschreiten, der im Westen bei 755,30 Euro und im Osten bei 696,70 Euro liegt – schon das ist ungerecht. Jeder Euro über dem Freibetrag verringert dann die Witwen- oder Witwerrente um 40 Cent. Im Endeffekt führt dies dazu, dass diese Frauen ihre Mütterrente nur zum Teil erhalten.

Ein weiterer Grund für Abzüge ist die Anrechnung der Mütter-Rente auf die Grundsicherung: Wer diese bekommt, erhält zwar die Mütterrente; jedoch wird die Grundsicherung wieder um diesen Betrag gekürzt – eine zusätzliche Anerkennung der Erziehungsleistung entfällt mithin. Und auch wer zusätzlich zur Kindererziehung gearbeitet hat, bekommt geminderte Entgeltpunkte – berufliche Tätigkeit der Mütter wird also im Nachhinein bestraft.

Somit gehen bei der Mütterrente all jene leer aus, die heute von Grundsicherung im Alter auf Sozialhilfeniveau leben müssen, weil sie in ihrem Leben wenig verdient hatten und/oder aufgrund langer Kindererziehungszeiten zu Hause blieben. Auch wer berufstätig blieb, erleidet rückwirkend Nachteile. In beiden Fällen kann keine Rede davon sein, dass Mütterleistungen gerecht anerkannt werden. Welch perfides Vorgehen! Ich werde demnächst von der Staatsregierung Auskunft darüber verlangen, wie viele Frauen in Sachsen von diesen ungerechten Regelungen betroffen sind.

Wir bleiben dabei: Hier muss dringend nachgebessert werden, damit die Lebensleistungen der Mütter in Ost und West gleichberechtigt anerkannt werden. Dabei dürfen sich keine weiteren, individuellen Benachteiligungen ergeben. Das wird Mehrkosten verursachen – um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht zusätzlich zu belasten, müssen diese mit Steuermitteln ausgeglichen werden. Bislang ist jedoch geplant, dass der Bund erst ab 2019 und auch nicht in vollem Umfang zuschießt – das muss sich ändern!

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