Denkmalschutz in Sachsen retten – Referentenentwurf der Staatsregierung gehört endgültig in den Papierkorb!
Erstellt am: 13 Juli, 2010 | Kommentieren
Nach der von Andrea Roth, Bürgerbeauftragte der Fraktion DIE LINKE, moderierten öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zur von der Staatsregierung geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes erklärt der kulturpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. Volker Külow:
Nachdem wir bereits mit unserem Antrag „Denkmalschutz retten – geplante Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes unverzüglich stoppen!“ im Parlament Alarm geschlagen haben, diente unsere Einladung der Verständigung mit Fachleuten und ehrenamtlichen Verantwortlichen über den weiteren Umgang mit dem Referentenentwurf der Regierung.
Der ehemalige Landeskonservator Prof. Gerhard Glaser kritisierte das „ökonomistische Denken“, das im Arbeitsentwurf der Staatsregierung zum Ausdruck komme. Baudenkmäler seien Wurzeln für Identitätsbewusstsein und nach Möglichkeit zu erhalten. Alle Sachverständigen stimmten darin überein, dass es für grundlegende Änderungen des geltenden Denkmalschutzgesetzes von 1993 keinen vernünftigen Grund gebe.
Sachsen war 1909 mit dem Gesetz „gegen Verunstaltung von Stadt und Land“ Vorreiter beim Denkmalschutz. Wie Hans-Joachim Jäger vom Landesverein Sächsischer Heimatschutz zutreffend feststellte, wäre bei einem endgültigen Beschluss des derzeitigen Arbeitsentwurfs der Willkür Tür und Tor geöffnet. Unser Fazit: Unter dem Tarnbegriff „qualitative Differenzierung“ würden 80 bis 90 Prozent aller Denkmäler schutzlos gemacht.
Aus unserer Sicht kann es nur eine angemessene Antwort auf die vernichtende Kritik der Fachleute geben: Der Referentenentwurf der Denkmalschutz-Novelle gehört endgültig in den Papierkorb! In dieser Forderung fühlen wir uns auch durch die völlig unzureichenden Antworten der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage der Kollegin Stange von der SPD-Fraktion bestärkt.
Kommentare
Schreibe eine Antwort