Erste Initiative & Antrag für Kamenz barrierefrei!
Erstellt am: 8 Dezember, 2024 | Kommentieren
Mit unserer ersten Initiative für Barrierefreiheit wollen wir unsere Stadt Kamenz schrittweise barrierefrei gestalten. Wir stellen den Antrag zur Haushaltsplanung 2025/26: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Zugänge zum Rathaus und zum Markt als zentrale Veranstaltungsorte barrierefrei zu gestalten.
Begründung:
Besonders im Jubiläumsjahr 2025 werden das Rathaus und der Markt als zentrale Veranstaltungsorte noch stärker frequentiert als üblich. Um auch Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe an allen Veranstaltungen zu ermöglichen, muss bei der Barrierefreiheit des Rathauses und des Marktes dringend nachgebessert werden.
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel und Informationen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. (aus dem Sächsischen Inklusionsgesetz)
Die Haltestelle „Kamenz Markt“ an der Rosa-Luxemburg-Straße stellt zum jetzigen Zeitpunkt eine Gefahrenquelle für ein- und aussteigende Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, blinde Menschen sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen dar, weil weder die Bodenindikatoren noch die Bordsteinhöhe noch der zur Verfügung stehende Platz den Vorgaben der DIN 18040-3 und 32984 entsprechen.
Die abgesenkten, barrierefreien Zuwegungen und Querungen am Markt und insbesondere zum Rathaus müssen kontrastreich markiert bzw. beschildert werden, damit sie als solche von der Bevölkerung und den Dienstleistern am Markt erkannt und freigehalten werden können. Das gilt insbesondere für den rückwärtigen, stufenlosen Eingang des Rathauses von der Kirchstraße aus.
Besonders der Gehwegabschnitt der Zwingerstraße zwischen Pulsnitzer Str. und Schillerpromenade muss so eingeebnet und angepasst werden, dass ein erschütterungsarmes und unfallfreies Befahren mit Rollstuhl und Rollator entsprechend der DIN 18040 und 18318 möglich wird. So können insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner der Betreuten Wohnanlage Am Damm ihre Selbstständigkeit erhalten und die Angebote des zentralen Veranstaltungsortes Markt selbstbestimmt nutzen.
Während öffentlicher Veranstaltungen im Rathaus (Stadtratssitzungen, Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Konzerte) muss sichergestellt werden, dass der Türöffner mit Gegensprechanlage am rückwärtigen, „barrierefreien“ Eingang des Rathauses durch eine Servicekraft besetzt ist, damit die Veranstaltungen des Rathauses durch Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen tatsächlich barrierefrei und ohne zusätzlichen Aufwand nutzbar sind.
Schlagwörter: Barrierefreiheit > Kommunalpolitik > Miteinander für Kamenz > Stadtentwicklung > Stadtrat
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