Spekulationsverbot in die Gemeindeordnung! Mehrere Ministerien leider ungeprüft .
Erstellt am: 18 November, 2010 | 1 Kommentar
Zum Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshofes erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Fraktion die LINKE, Sebastian Scheel:
Mit Erschrecken müssen wir zur Kenntnis nehmen, in welchem Umfang sächsische Kommunen mit Steuer- und Gebührengeldern hochriskante Papiere an den Finanzmärkten erworben haben, ohne dass der Freistaat als Rechtsaufsicht eingeschritten ist. Wir fordern die Staatsregierung auf, ein Spekulationsverbot in der sächsischen Gemeindeordnung zu verankern. Andernfalls werden wir selbst im nächsten Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen.
Der Jahresbericht ist Beleg dafür, dass es für das Parlament hilfreich ist, wenn sich der Rechnungshof frühzeitig durch Beratende Äußerungen bzw. Sonderberichte zu Problemen des Freistaates äußert. Die Beratende Äußerung zu „Transparenz, Haushaltsflexibilisierung und Budgetrecht“ stützt die Auffassung unserer Fraktion, dass seit längerem eine Tendenz zur Aushöhlung des Budgetrechts des Landtages zu beobachten ist. Die Staatsregierung hat auf diese berechtigte Kritik bislang ungenügend reagiert. Wir haben deshalb zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2011/2012 Änderungsanträge eingebracht, um die Haushaltsermächtigungen der Staatsregierung auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Zu Recht stellt der Rechnungshof fest, dass die Einführung der DOPPIK für die Kommunen in Sachsen eine große Herausforderung und Belastung darstellt. Wir leiten daraus die Notwendigkeit der Fortführung der finanziellen und fachlich begleitenden Hilfe durch die Rechtsaufsichtsbehörden ab.
Die Prüfergebnisse im Jahresbericht decken nicht die Gesamtbreite der Ressortverantwortungen ab. Bedauerlicherweise finden sich keine Hinweise zur Umsetzung der Haushalte des Landtages sowie der Staatskanzlei und keine Ausführungen zum Niveau der Haushaltsbewirtschaftung Struktur bestimmender Ministerien wie beispielsweise Kultus, Soziales sowie Wirtschaft und Arbeit.
Kommentare
1 Antwort für “Spekulationsverbot in die Gemeindeordnung! Mehrere Ministerien leider ungeprüft .”
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19 November, 2010 um 11:50
Ein weiteres Problem hinsichtlich riskanter Geschäfte stellt das cross-boarder-leasing dar. Für einige Kommunen gab es hier schon ein böses Erwachen. Hier sollte eine bessere Aufklärung der kommunalen Verantwortungsträger erfolgen.
Prinzipiell kann man Kommunen Beteiligungsgeschäfte nicht verbieten, da dann auch gGmbH´s und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung nicht zulässig wären. Welche formale Abgrenzung ist also zu den hochriskanten Geschäften gegeben? Wo liegt die Grenze?