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Auswirkungen des Hartz-IV-Beschlusses auf die Kommunen

Erstellt am: 11 März, 2011 | Kommentieren

Am 25. Februar 2011 hat eine Mehrheit von Bundestag und Bundesrat eine Neuregelung der Hartz-IV-Sätze beschlossen. Mehr als ein Jahr zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht deren Berechnungsgrundlage für grundgesetzwidrig erklärt. Im Ergebnis sollen die Regelsätze um insgesamt 8 Euro steigen. Bei der Gestaltung der Regelsätze wurden jedoch auch diesmal Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert. Dabei ist es besonderes zynisch, das Kürzungen bei der Berechnung des Regelsatzes für Kinder mit dem Bildungspaket begründet werden. DIE LINKE hat die Hartz-IV-Neuregelung im Bundestag abgelehnt und wird alle rechtlichen Mittel und Wege nutzen, um das verfassungsmäßige Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durchzusetzen. SPD und CDU stellen die Kommunen als die großen Gewinner des ihres Hartz-IV-Deals dar. Sie würden im Bereich der „Kosten der Unterkunft (KdU)“ für Hartz-IV-Beziehende und durch die schrittweise Übernahme der Ausgaben für die Grundsicherung finanziell „entlastet“ und erhielten eigene Gestaltungsmöglichkeiten beim Bildungspaket.
Dies ist ein geschöntes Bild. Die Fakten sehen anders aus.

Die Wohnkosten für die Hartz-IV-Beziehenden betrugen 2008 ca. 13,3 Mrd. €. Die Bundesbeteiligung steigt nun zwar auf bundesdurchschnittlich 36,4 %. Sie steigt aber nur deshalb, weil die Mittel für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in die KdU eingerechnet wurden. Die kommunalen Spitzenverbände halten nach wie vor allein für die Kosten der Unterkunft mehr als 35 % für notwendig. Darüber hinaus ist auch hier ein Kompromiss auf Kosten der sozial Schwachen gemacht worden. Künftig können die Kommunen ihre KdU pauschalieren und die Angemessenheit von Wohnraum/-kosten per Satzung bestimmen. Das bedeutet, dass die Leistungen für die Betroffenen nun durch niedrige Pauschalen gedrückt werden können.

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen 2008 ca. 3,7 Mrd. Euro, Tendenz steigend. Der Bund will sie nun bis 2014 komplett übernehmen. Hier findet zwar real eine Entlastung der Kommunen statt, doch der Bund übernimmt diese Ausgaben nicht wirklich selbst, sondern kürzt dafür seinen Zuschuss für die Bundesagentur für Arbeit. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch weniger Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt werden und die ArbeitnehmerInnen diese Kostenverschiebungen später mit steigenden Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen.

SPD und CDU verbreiten, dass das Bildungs- und Teilhabepaket auf 1,6 Mrd. € aufgestockt wurde. Davon kommen aber nur 600 Mio. € den Betroffenen zu Gute. Allein 160 Mio. € werden für zusätzliche Verwaltungsausgaben fällig, weil das Bildungspaket durch ein aufwändiges Verfahren umgesetzt werden soll. Und auch hier einigten sich die Hartz-IV-Parteien auf dem Rücken der Betroffenen:
Erkauft wurde das „Bildungs- und Teilhabepaket“ letztlich auch durch Kürzungen bei den Kinderregelsätzen, indem entsprechende Ausgaben in den Haushalten nicht mehr in die Berechnung der Regelsätze einflossen.

Die Finanznot der Kommunen, denen der Bund einerseits immer neue Aufgaben aufbürdet und andererseits, mit seiner Steuersenkungspolitik die Kassen leert, wird durch den Hartz-IV-Deal jedoch nicht beseitigt.

Eine positive Regelung soll nicht unerwähnt bleiben: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit – wie beispielweise für die kommunalpolitischen MandatsträgerInnen – werden nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet.

Berlin, 10.3.2011 Felicitas Weck, Marian Krüger

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