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Bildungs- und Teilhabepaket – Anträge jetzt stellen!

Erstellt am: 5 Mai, 2011 | Kommentieren

Anträge für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollten jetzt von den Berechtigten Leistungsempfängern gestellt.
Hier eine kleine Hilfe für die Betroffenen:
1. Frage:   Wer ist Leistungsberechtigt?

Mit dem Leistungspaket soll für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten ein Mindestmaß an Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sichergestellt werden.
Das Bildungs- und Teilhabepaket erschließt neue Leistungen für
 Kinder und Jugendliche aus Familien im Leistungsbezug gemäß § 28 SGB II
 Kinder und Jugendliche aus Familien im Leistungsbezug gemäß § 34 SGB XII
 Kinder und Jugendliche aus Familien die Kinderzuschlag oder Wohngeld
erhalten gemäß § 6b Bundeskindergeldgesetz.

Das Paket ist für alle drei Gruppen identisch ausgestattet.

2. Frage:  Wo kann ich beantragen?

Der Antrag kann online beim Landkreis unter   https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=Bildung_und_Teilhabe&formtecid=2&areashortname=14272.pdf

oder in den Bürgerämtern und Jobcentern des Landkreises abgeholt werden.
Der Antrag kann noch rückwirkend zum 01.01.2011 gestellt werden. Voraussetzung ist die Vorlage einer Quittung oder schriftliche Bestätigung der Leistung. Die Antragsfrist für den rückwirkenden Antrag ist bis zum 30.Juni 2011 verlängert worden.

3. Frage:  Was kann ich beantragen?

Im SGB II sind sie in § 28 Absatz 2 bis 7 SGB II aufgeführt. Sie setzen sich aus folgenden Leistungsbestandteilen zusammen:

 Tagesausflüge von Schulen und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sowie entsprechende Aktivitäten von Kindertagesstätten
 Schulbedarfspaket
 Aufwendungen für die Schülerbeförderung
 Lernförderung
 Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten
 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben im Wert von 10 Euro monatlich (sogenannte Teilhabeleistungen).

Die Leistungen unterscheiden sich nicht nur nach Art und Umfang voneinander, sondern auch nach der Leistungserbringung.

In der nächsten Woche werden wir dann über die einzelnen Teilleistungen informieren. Für Rückfragen steht der Mitarbeiter Herr Ralph Büchner im Bürgerbüro DIE LINKE. Kamenz unter 03578 787 339 während der Sprechzeiten zur Verfügung.

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