CDU und FDP entziehen sich der Mitverantwortung des Staates für Hochwasservorsorge – Gemeinden sind überfordert!
Erstellt am: 13 Mai, 2011 | Kommentieren
Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt zum heute abschließend im Umweltausschuss des Landtags beratenen gemeinsamen Antrag „Hochwasserschutz und -vorsorge an Gewässsern II. Ordnung verbessern!“ von LINKEN, SPD und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, der von der Koalitionsmehrheit abgelehnt worden ist:
Darin ging es um die Lösung der bestehenden Probleme bei der staatlichen Hochwasservorsorge an kleineren Gewässern. Oftmals schaffen es die Gemeinden nicht einmal, ihre kleinen Gewässer zu unterhalten und zu pflegen, geschweige denn Hochwasserschutzkonzeptionen aufzustellen oder gar umzusetzen. Das Ministerium antwortete ausweichend und warb mit den auskömmlichen Mitteln für nachträgliche Schadensbeseitigung. Vertreter der CDU äußerten, es sei doch schon alles Notwendige getan. Dass dem nicht so ist, zeigte die Anhörung, bei der ein Bürgermeister freimütig zugab „eigentlich haben wir da nichts gemacht“.
Hochwasservorsorge endet in Sachsen regelmäßig bei den großen Flüssen in der Obhut der Landestalsperrenverwaltung- und wird es wohl so auch weiterhin tun. Die Staatsregierung stellt in den Gebieten fernab der von ihnen betreuten Gewässer auf „Eigenvorsorge“ ab und lässt die Bürgerinnen und Bürger allein. Wir stellen die Pflicht zur Eigenvorsorge nicht in Abrede. Dennoch ist es Aufgabe des Staates – und eben auch Aufgabe der Staatsregierung, die die Weichen durch Fördermittelprogramme und Rechtsverordnungen stellt –, eine flächendeckende, den Erfordernissen entsprechende Hochwasservorsorge auf einem vernünftigen Niveau sicherzustellen.
Erfreulich ist einzig, dass die Verwaltung das Problem insgeheim offenbar doch schon als solches erkannt hat, denn auf mehreren Fachveranstaltungen wurden exakt die Punkte auch als Probleme benannt, die in dem Antrag vorkommen.
Schlagwörter: Fraktion DIE LINKE.Sachsen > Hochwasserschutz
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