Tillich kürzt Beamten-Besoldung und fordert höhere Löhne in Betrieben/ Doppelmoral bei Weihnachtsgeld-Streichung!
Erstellt am: 13 Dezember, 2011 | Kommentieren
Zu den heutigen Protesten sächsischer Beamtinnen und Beamter gegen die erstmals erfolgte Streichung des Weihnachtsgeldes erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt:
Kein CDU- oder FDP-Abgeordneter wäre bereit, sein Jahreseinkommen mal eben um vier Prozent zu kürzen. Genau das haben dieselben Leute mit Sachsens Polizistinnen und Polizisten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz und allen anderen Beamtinnen und Beamten in Sachsen gemacht.
Wir haben heute einen Antrag „Kürzung der Jahresbesoldung duch Streichung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) für sächsische Beamtinnen und Beamte rückgängig machen“ in den Geschäftsgang des Landtags eingebracht.
Damit soll die Staatsregierung vom Landtag beauftragt werden, bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes das Weihnachtsgeld wieder vorzusehen und so rechtzeitig den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes einzubringen, dass bereits im kommenden Jahr wieder Weihnachtsgeld gezahlt werden kann.
Die Proteste, Widersprüche und Klagen gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes finden unsere Unterstützung und Solidarität. Die Fraktion DIE LINKE hatte sich mit parlamentarischen Initiativen gegen diesen unsozialen Griff des Staates in die Haushaltskasse von Zehntausenden Familien gewandt. Angesichts von Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe gibt es für dieses einseitige Opfer keinerlei Rechtfertigung.
Ministerpräsident Tillich sagte dieser Tage: „Die Unternehmen in Sachsen werden Löhne zahlen müssen, die national und international wettbewerbsfähig sind.“ Meint er es ernst, muss der Freistaat selbst mit gutem Beispiel vorangehen, ansonsten handelt es sich um einen klassischen Fall von Doppelmoral. Wer nicht mehr, sondern sogar spürbar weniger zahlt wie Sachsen beim Umgang mit seinen Beamtinnen und Beamten, wird kaum noch junge kluge Köpfe für den Dienst im Freistaat gewinnen können.
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