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Der Landtag muss jetzt endlich handeln und das „Sächsische Lernmittelfreiheitsgesetz“ beschließen!

Erstellt am: 9 Juli, 2012 | Kommentieren


Bereits am 17. April 2012 hat das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden, dass die Schulträger nicht berechtigt sind, Kopierkosten für Unterrichtsmaterial von den Eltern zu erheben.

In der Urteilsbegründung stellt das OVG klar: Alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen haben einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Bereitstellung von Unterricht und Lernmitteln.

Die Schulträger dürfen gegenüber den Eltern oder Schülerinnen und Schülern keinerlei Kosten für die Anschaffung und Überlassung von Lernmitteln erheben.

Diese veränderte Rechtslage macht ein schnelles Handeln des Kultusministeriums gegenüber den Eltern, Schülern und Lehrern erforderlich.

Meine Fraktion DIE LINKE bringt  in 2. Lesung das  „Gesetz zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Lernmittelfreiheit in Sachsen (Sächsisches Lernmittelfreiheitsgesetz – SächsLFreihG)“ am 11. Juli 2012 in die Plenardebatte ein. Eine Zustimmung zum Gesetzentwurf der LINKEN kann für Rechtsklarheit sorgen und den Betroffenen Sicherheit für das kommende Schuljahr geben.

Um unnützes Chaos in den Schulen in Sachen Lernmittel zu vermeiden, fordern wir die Fraktionen von CDU und FDP auf, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Wenn der Landtag das am 11. Juli 2012 zur Abstimmung stehende „Sächsische Lernmittelfreiheitsgesetz“ der Fraktion DIE LINKE (Landtagsdrucksache 5/7234) verabschiedet, ist neben der „Lernmittelfrage“ auch die Finanzierungsfrage zugunsten der Kommunen rechtzeitig vor Schuljahresende gesetzlich geklärt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Verwaltungsrechtssprechung und der damit einhergehenden Verunsicherung aller Beteiligten (Eltern, Schulen und Schulträger) steht der Gesetzgeber jetzt in der Pflicht, die erforderlichen einfachgesetzlichen Anpassungen vorzunehmen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt dies um und beseitigt bestehende Unklarheiten für alle Rechtsanwender, um damit die erforderliche Rechtsklarheit zur Reichweite der Lernmittelfreiheit in Sachsen zu schaffen.

Deshalb  erwarten wir, dass  alle demokratischen Fraktionen diesem Gesetzentwurf zustimmen.

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