Kostenlose Lernmittel müssen in Sachsen bereit gestellt werden!
Erstellt am: 13 Juli, 2012 | Kommentieren
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 17.04.2012 bestätigt unsere Rechtsauffassung.
Die Sächsische Verfassung legt die kostenlose Unterrichtsteilnahme und die unentgeltliche Bereitstellung von Lernmitteln in staatlichen Schulen fest – eine vergleichbare Verfassungsregelung gibt es in dieser Eindeutigkeit nur noch in Baden-Württemberg.
Deshalb sind Verweise auf andere Bundesländer in der laufenden Diskussion irreführend.
Das Urteil und unser Gesetzentwurf beenden eine zwanzigjährige rechtswidrige Praxis auf Kosten der bezahlenden Elternschaft. Es besteht dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber! Auch weil zurzeit noch an Schulen in Sachsen Kopierkosten eingetrieben werden, mit der „Argumentation“, der Brief des Ministeriums beziehe sich ja auf das nächste Schuljahr. Darüber hinaus gilt: Eine Verordnung ist kein Gesetz, weil dabei der Landtag außen vor bleibt und eine Verordnung keine Finanzen regelt.
Wir brauchen Sicherheit für Schüler, Eltern, Lehrer und Schulträger! Den Mehraufwand der Kommunen muss der Freistaat ausgleichen, so entspricht es auch der Landesverfassung. Der Brief der Kultusministerin erfasst noch nicht einmal das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Wir brauchen auch eine klare Regelung für die kostenlose Bereitstellung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Druckerzeugnissen (Tafelwerk, Atlanten, Literatur usw.), Taschenrechner und
Druckwerke für die Hand des Schülers.
Unser Gesetzentwurf beinhaltet einen umfassenden Begriff der Lernmittelfreiheit, nachzulesen in der Begründung auf S. 7, dazu gehören u.a. Zirkel, Lineal usw. sowie die Kosten für schulische Veranstaltungen. Nicht zu vergessen der Fahrkosten-Eigenanteil der Eltern bei der Schülerbeförderung, denn zur kostenlosen Unterrichtsteilnahme zählt selbstverständlich auch der Weg zum Ort des Unterrichts.
Cornelia Falken, Bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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