Bürgerbeteiligung am Gesetzentwurf zur Stärkung der Ortschaftsverfassung im Freistaat Sachsen erwünscht!
Erstellt am: 21 Juli, 2012 | Kommentieren
Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag legt mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Ortschaftsverfassung im Freistaat Sachsen“ eine Diskussionsgrundlage vor, die die Mitspracherechte in den Ortschaften und Ortsteilen stärkt, die Entscheidungsspielräume der Ortschaftsräte und des Ortsbürgermeisters vergrößert und insgesamt das Zusammenwachsen der (Einheits-)Gemeinde, die Identität sowie die Bürgerbeteiligung fördert.
Am 12. Juli 2012 haben wir unseren Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht. Bis zur 2. Lesung stellen wir ihn hier zur Ansicht und Diskussion. Anregungen, Kritiken und Vorschläge sind uns sehr willkommen!
Unser Gesetzentwurf zur Stärkung der Ortschaftsverfassung in Sachsen steht voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 im Sächsischen Landtag zur endgültigen Abstimmung.
Wir sehen der folgenden gesellschaftlichen und parlamentarischen Debatte mit großem Interesse entgegen und laden alle Interessierten ein, am Gesetzesvorhaben mitzuwirken!
- GESETZENTWURF in Drs 5/9560
- BROSCHÜRE mit Gesetzentwurf
- PRESSEMITTEILUNG vom 29.6.2012: Gesetzentwurf zur Stärkung der Ortschaftsverfassung
- REDE von Marion Junge zur Einbringung des Gesetzentwurfes im Landtag am 12.7.2012
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