Urteil der Verfassungsrichter zu menschenwürdigem Existenzminimum hilft langfristig sehr vielen Menschen!
Erstellt am: 2 August, 2012 | Kommentieren
Das Bundesverfassungsgericht hat das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt.
Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts sind die darin festgeschriebenen Sätze für Asylbewerber zu niedrig und verstoßen damit gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt:
Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht eine Position der LINKEN bestätigt und zugleich sowohl CDU/CSU und FDP als auch SPD und GRÜNEN bescheinigt, dass sie nicht nur unsoziale Politik gemacht, sondern dabei sogar gegen das Grundgesetz verstoßen haben.
Ich erwarte, dass die Verfassungsrichter mit diesem Urteil in allen demokratischen Parteien dem höchsten Wert unserer demokratischen Rechtsordnung zum Durchbruch verhelfen: dass alle Menschen unabhängig von territorialer oder sozialer Herkunft die gleiche Würde haben.
So werden langfristig sehr viele Menschen Nutznießer/innen der Logik dieses Urteils sein: Die vor Krieg und Verfolgung geflüchtete Familie ebenso wie die alleinerziehende Langzeitarbeitslose, der hilfesuchende „Ausländer“ wie der unterbezahlte bzw. prekär arbeitende „Inländer“.
Denn de facto ist damit die Notwendigkeit einer von uns geforderten Grundsicherung für alle Menschen unterstrichen worden.
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