Gemeindefusionen über Kreisgrenzen müssen möglich sein – Innenministerium widerspricht eigenen Grundsätzen!
Erstellt am: 16 August, 2012 | Kommentieren
Im Landkreis Mittelsachsen wollen sich mehrere Gemeinden über die Landkreisgrenze hinweg zusammenschließen. Zwei davon sind Frauenstein und Rechenberg-Bienenmühle, die mit der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zur neuen mittelsächsischen Stadt Frauenstein fusionieren möchten.
Das sächsische Innenministerium (SMI) lehnte den entsprechenden Fusionsantrag gestern ab und begründet dies u.a. damit, dass der Landkreiswechsel von Hartmannsdorf-Reichenau nicht mit den Zielen der Kreisgebietsreform von 2008 vereinbar wäre.
Die mittelsächsische Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Dr. Jana Pinka, hat in ihrer Kleinen Anfrage (Drs 5/9359) nach den Voraussetzungen für kreisgrenzenübergreifende Gemeindezusammenschlüsse gefragt und erfahren, dass diese theoretisch zwar möglich, praktisch aber offenbar nicht gewollt sind:
„Mit den Grundsätzen für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen vom 26. Oktober 2010 hat der Freistaat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass auch Kreisübertritte in Ausnahmefällen (Ziffer 3.2, Buchstabe e) möglich sind. Seit dem Vollzug der der Gemeindegebietsreformgesetze von 1998 ist jedoch nicht ein einziger landkreisgrenzenübergreifender Gemeindezusammenschluss genehmigt worden. Ich frage mich, weshalb es keiner Gemeinden zu gelingen scheint, den Heimatkreis durch Gemeindefusion zu wechseln, zumal das laut Staatsregierung keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt und die landesweiten Planungsgrundlagen hätte.
Laut Staatsregierung sind kreisgrenzenübergreifende Fusionen dort möglich, wo bestehende enge funktionsräumliche Verflechtungen und Beziehungen dies rechtfertigen. Wo, wenn nicht im Fall von Frauenstein ist genau das gegeben?! Selbst die regionalen Planungsverbände betrachten die fusionswilligen Kommunen als Einheit. Die Förderung und weitere Ausgestaltung des Funktionsraumes um das lokale Zentrum Frauenstein entspricht zudem dem Landesentwicklungsplan der sächsischen Regierung.
Die Ablehnung des Antrags von Hartmannsdorf-Reichenau ist nicht dazu geeignet, die Selbstbestimmung der Kommunen zu stärken und fördert Politikverdrossenheit. Gemeindezusammenschlüsse müssen durch die betroffenen Gemeinden selbst gestaltet und bestimmt werden! Das SMI und die Landratsämter haben lediglich die Aufgabe, die Gemeinden zu informieren und zu beraten. Die Fraktion DIE LINKE ist in Sachen Gemeindezusammenschlüsse mehrfach parlamentarisch aktiv geworden und steht weiter an der Seite fusionswilliger Gemeinden.“
Weitere Informationen:
- Broschüre „Keine Gemeindezusammenschlüsse ohne Bürgerbeteiligung“
- Stenografisches Protokoll der Anhörung im Innenausschuss zum „Leitbild für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen“ am 03. Feb 2011
- Leitfaden für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen, Herausgegeben vom SMI und SSG am 12. Januar 2011
- Grundsätze für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen“ vom am 26. Oktober 2010
- Verwaltungsvorschrift des SMI über die Genehmigung von Gebietsänderungen von Gemeinden (VwVGebÄ) vom 26. Oktober 2010
Schlagwörter: Fraktion DIE LINKE.Sachsen > Gemeindegebietsreform
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