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Starthilfe für Landärzte – Antrag der LINKEN bietet Mittel gegen Ärztemangel in Sachsen

Erstellt am: 13 Januar, 2010 | Kommentieren

Zu anhaltenden und kontrovers geführten Debatten um die Überwindung des zunehmenden Ärztemangels in Sachsen erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Dr. Dietmar Pellmann:

Die bisherigen Maßnahmen der sächsischen Staatsregierung zur Überwindung des Ärztemangels haben sich als völlig unzureichend erwiesen und kamen viel zu spät. Schon vor zehn Jahren hat meine Fraktion die Probleme nicht nur thematisiert, sondern konkrete Vorschläge unterbreitet, die damals allerdings von der CDU-Alleinregierung vom Tisch gewischt wurden.

Die viel zu spät eingeleiteten, unzureichenden Einzelmaßnahmen der Staatsregierung sind zudem weit von einem unverzichtbaren Gesamtkonzept entfernt. Die Staatsregierung muss endlich über ihre bisherige Moderatorenrolle hinausgehen und ihrer Verantwortung für die gesundheitliche Daseinsvorsorge gerecht werden, anstatt, wie die zuständige Ministerin Christine Clauß verlautbarte, vornehmlich Hoffnungen auf den Bund zu setzen. Angesichts des gesundheitspolitischen Kurses der Bundesregierung, der vorrangig auf Marktmechanismen setzt, sind keine wirklichen Impulse für die Überwindung des Ärztemangels in Sachsen zu erwarten.

Genau deshalb hat die Fraktion DIE LINKE mehrere gesundheitspolitische Anträge in den Geschäftsgang des Landtages eingebracht, von denen einer in der nächsten Woche im Plenum behandelt werden wird. Mit der Forderung nach einer „Startfinanzierung für künftige Landärzte in Sachsen“ (Siehe Drucksache 5/818 ) greifen wir eine adäquate Initiative des CDU-regierten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auf, indem aus Haushaltsmitteln des Landes eine entsprechende Leistung gewährt werden soll. Wenn NRW zu einer solchen Maßnahme greift, obwohl der Ärztemangel dort bei weitem nicht so verheerend wie in Sachsen ist, dann sollte auch die hiesige Staatsregierung diese Initiative aufgreifen. Denn das, was die Staatsregierung bislang auf den Weg gebracht hat, war doch auch deshalb völlig unzureichend, weil es ausschließlich von den Krankenkassen zu finanzieren ist.

Wenn eine Notsituation herrscht, dann sind neue Wege zu beschreiten, die aber ohne finanzielle Zuwendungen aus dem Landeshaushalt nicht möglich sind.

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