Aktuelles aus dem Landtag – Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf für hauptamtliche kommunale Migrationsbeauftragte!
Erstellt am: 10 November, 2011 | Kommentieren
Heute fand die Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag statt.
Ziel des Gesetz ist die Bestellung von hauptamtlichen kommunalen Beauftragten für Fragen der Migrationsgesellschaft (kurz: Migrationsbeauftragte) in den Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 40000 Einwohnern.
„Die zunehmenden gesellschaftlichen Anforderungen der Migrationsgesellschaft erfordern ein besonderes Engagement vor allem im kommunalen Bereich, weil Integration vor Ort gelingt oder scheitert. Vor den kommunalen Verwaltungen steht in diesem Zusammenhang die Aufgabe, sich verstärkt zu öffnen und zu entwickeln, um den wachsenen Herausforderungen einer Migrationsgesellschaft gewachsen zu sein. …
Das Amt der bzw. des kommunalen Migrationsbeauftragten nimmt innerhalb der Verwaltung eine Querschnittsfunktion ein und besitzt Bedeutung für die gesamte Kommunalverwaltung und darüber hinaus für ein gedeihliches Zusammenleben der Menschen in den Kommunen.“ (aus der Zielstellung des Gesetzentwurfes/ Vorblatt S.2)
Die Mehrheit der Sachverständigen stimmten unserem Anliegen zu. Sehr interessant waren u.a. die Ausführungen des Integrationsbeauftragten Herr Neumeyer aus Bayern. Er plädierte aufgrund seiner Erfahrung für verstärkte Netzwerk- und Bildungsarbeit.
Im Freistaat Bayern gibt es 82 Integrationsbeauftragte, die in den Verwaltungen arbeiten und die interkulturelle Öffnung der Verwaltung unterstützen. Darüber hinaus gibt es vor Ort eine Vielzahl an Initiativen, die im Netzwerk Bayern zusammen arbeiten. Besonders interessant fand ich die Schwerpunktsetzung im Bildungsbereich. Klassen mit 23 Schülern, deren Ausländeranteil über 50 Prozent liegt, werden im Freistaat Bayern geteilt. Die Mehrinvestitionen in Bildung und Ausbildung lohnen sich, so die Ausführungen von Herr Neumeyer.
Integration ist eine Querschnittsaufgabe (Koordninierung, Steuerung und Vernetzung), die nicht nebenbei erledigt werden kann. Sachsen steht am Anfang eines Entwicklungsprozesses zu einer Willkommensgesellschaft.
Die Migrantinnen und Migranten brauchen in den Landkreisen und größeren Städten geeignete Ansprechpartner und Koordinatoren. Diese Arbeit kann nicht auf Dauer im Ehrenamt oder Teilzeit bewältigt werden. Deshalb wollen wir eine verbindliche gesetzliche Regelung für eine bessere Migration in Sachsen.
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