Bundesverfassungsgericht: Keine Verurteilung wegen Sitzblockade!
Erstellt am: 1 April, 2011 | Kommentieren
Karlsruhe/Frankfurt – Sitzblockaden können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein.
In diesen Fällen sind sie nicht als Nötigung strafbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und hob die Verurteilung eines Demonstranten auf. Antikriegsdemonstranten hatten im März 2003 vor der US-Airbase am Frankfurter Flughafen an einer Antikriegs-Sitzblockade teilgenommen. Eine Verurteilung wegen Nötigung hat nun das Bundesverfassungsgericht aufgehoben.
dpa
Der Mann hatte fast auf den Tag vor sieben Jahren mit anderen Aktivisten gegen den Irakkrieg protestiert und die Zufahrt zum US-Luftwaffenstützpunkt Rhein Main in Frankfurt blockiert. „Nötigung“, entschied das Landgericht Frankfurt und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Der Mann wollte sich damit nicht abfinden, legte Verfassungsbeschwerde ein.
Und das Bundesverfassungsgericht entschied, dass es sich zwar im Rechtssinn um Gewaltausübung handelt. Auch für einen Laien sei es nachvollziehbar, dass die Blockade für die im Stau eingeschlossenen Fahrer „eine körperliche Zwangswirkung herbeiführt“ und damit eine Nötigung sein könne.
Bei der strafrechtlichen Beurteilung muss jedoch berücksichtigt werden, ob die eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Ziel als verwerflich anzusehen sind. Dies hat das Landgericht Frankfurt aus Sicht der Karlsruher Richter nicht ausreichend geprüft. Die Richter kritisierten, dass das Landgericht den Umstand, dass die Demonstranten mit der Sitzblockade Aufmerksamkeit erregen und so einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten wollten, als Beleg für die Verwerflichkeit der Tat zu Lasten des Kläger gewertet hatten. Die Karlsruher Richter hoben die Verurteilung auf und verwiesen den Fall an das Landgericht zurück, wie sie am Mittwoch mitteilten.
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