• Sliderbilder_16
  • Sliderbilder_17
  • Sliderbilder_18
  • Sliderbilder_19
  • Sliderbilder_20
  • Sliderbilder_21
  • Sliderbilder_23
  • Sliderbilder_22
  • Sliderbild_2_bleibt
  • Sliderbild_3
  • Sliderbild_4
  • Sliderbild_6
  • Sliderbild_7
  • Sliderbild_8
  • Sliderbild_9
  • Sliderbild_10_bleibt
  • Sliderbild_11
  • Sliderbild_14
  • Sliderbild_15

Die Stärkung der direkten Demokratie verbessert politische Kultur in Sachsen!

Erstellt am: 10 März, 2015 | Kommentieren

Hürden runter!

Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag haben ihren gemeinsamen Gesetzentwurf „Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen“ (Parlaments-Drucksache 6/1088) in den Sächsischen Landtag eingebracht, der am Donnerstag in 1. Lesung auf der Tagesordnung des Landtags steht.

Dazu erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

„Die Volksgesetzgebung ist nach unserer Landesverfassung der Gesetzgebung durch den sächsischen Landtag gleichgestellt – in der Theorie. In der Praxis kam sie aber in Sachsen seit Anfang der neunziger Jahre nur einmal zum Zuge.

Wir wollen mit einer Absenkung der Quoren die bisherige traurige Realität der direkten Demokratie auf die Höhe des Verfassungsanspruchs bringen. Eine solche Absenkung der Hürden findet bis weit in konservative Kreise hinein Sympathie, und deshalb sollte die CDU ihre Blockade bei diesem Thema aufgeben.

Zugleich wollen wir, dass die Menschen durch Volksanträge künftig auch ohne den Zwang zur Formulierung eines Gesetzentwurfs Themen auf die Tagesordnung des Landtags bringen können. Das dient einer besseren Rückkoppelung der Abgeordneten an den Diskussionsbedarf, den die Bevölkerung in Sachsen hat, und damit einer Verbesserung der politischen Kultur.“

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes sind u.a.:

  • Das Quorum für Volksanträge wird von 40.000 auf 35.000 Unterschriften, für Volksbegehren von 450.000 Unterschriften bzw. maximal 15 Prozent der Stimmberechtigten auf 175.000 Unterschriften bzw. nicht mehr als fünf Prozent der Stimmberechtigten gesenkt.
  • Die Bürger/innen können mit einem Volksantrag den Landtag zur Befassung mit einem Thema veranlassen, ohne dass sie einen förmlichen Gesetzentwurf vorlegen müssen. Die Frist für die Behandlung des veröffentlichten Volksantrages wird von sechs auf vier Monate verkürzt.
  • Der Landtag darf künftig ein von ihm beschlossenes Gesetz einem Volksentscheid überantworten, sodass das Volk in einem solchen Fall das letzte Wort bekommt.

Kommentare

Schreibe eine Antwort





  • Pflegenotstand stoppen!

  • Für Frieden und Abrüstung

  • Kategorien

  • Archive

  • Links

  • Schlagwörter

  • RSS-Feed

  • Login