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Die Verursacher wollen Schuldenverbot in der sächsischen Verfassung verankern!

Erstellt am: 19 Juni, 2011 | Kommentieren


Laut Aussagen des CDU – Fraktionschefs Herr Flath in der Freien Presse vom 16. Juni 2011 strebt die Koalition die Festschreibung eines Schuldenverbots an. „Der Freistaat Sachsen soll ein Hort der finanziellen Stabilität bleiben.“, so Flath.

In den letzten 20 Jahren hat die CDU im Freistaat Sachsen mit unterschiedlichen Koalitionspartnern regiert. Es gab kein Verschuldungsverbot, sondern bisher „nur“ eine Schuldenbremse im Haushaltsbegleitgesetz. Die Gesamtverschuldung Sachsens beträgt derzeit 11,8 Mrd. Euro, das Haushaltsvolumen liegt in diesem Jahr bei 15,5 Mrd. Euro.

Wenn Herr Flath heute unbedingt ein Verschuldungsverbot verfassungsrechtlich fordert, dann frage ich, was ist in den letzten 20 Jahren CDU-Regierung falsch gelaufen?

Die gleichen Politiker, die in den vergangenen Jahren die enorme Staatsverschuldung durch Steuergeschenke an Konzerne und Reiche zugelassen haben, fordern heute Schuldenverbot. Welche Landesregierung hat denn mit Steuergelder gezockt und eine Landesbank 2007 in den Sand gesetzt?

Das Land Sachsen bürgt mittlerweile mit insgesamt 2,75 Milliarden Euro für riskante Papiere der einstigen Sachsen LB. Der Freistaat Sachsen, also die Steuerzahler, müssen in den nächsten Jahren viele Millionen Euro für die Pleitebank zahlen. Mittlerweile wurden rund 170 Millionen Euro für Verluste aus Wertpapieren geleistet. Für dieses Jahr rechnet der Finanzminister Unland mit weiteren Zahlungsverpflichtungen in einem dreistelligen Millionenbetrag.

Wer übernimmt dafür endlich die Verantwortung? Wie hilfreich ist in diesem Zusammenhang ein Schuldenverbot in der sächsischen Verfassung?

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