• Sliderbilder_16
  • Sliderbilder_17
  • Sliderbilder_18
  • Sliderbilder_19
  • Sliderbilder_20
  • Sliderbilder_21
  • Sliderbilder_23
  • Sliderbilder_22
  • Sliderbild_2_bleibt
  • Sliderbild_3
  • Sliderbild_4
  • Sliderbild_6
  • Sliderbild_7
  • Sliderbild_8
  • Sliderbild_9
  • Sliderbild_10_bleibt
  • Sliderbild_11
  • Sliderbild_14
  • Sliderbild_15

Entschließungsantrag mit Fazit zu Haushaltsberatungen

Erstellt am: 17 Dezember, 2010 | Kommentieren

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag zieht mit Entschließungsantrag 10-Punkte-Bilanz der Landtagsberatungen über den Etat 2011/2012 für Sachsen

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012) und die Feststellung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2011 und 2012“, Drs 5/3194 und zur „Ergänzungsvorlage der Staatsregierung zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012) und die Feststellung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2011 und 2012“, Drs 5/4043

Der Landtag möge beschließen:

Der Landtag stellt fest:

1. Mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2011/2012 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP wurden trotz des Vorliegens der Beratenden Äußerung des Sächsischen Rechungshofes „Transparenz, Haushaltsflexibilisierung, Budgetrecht – Schritte zu einer neuen Haushaltswirtschaft“ (Drs 5/3053) vom 7. Juli 2010 keine entsprechenden Konsequenzen zur Wiederherstellung des umfassenden Budgetrechts des Parlamentes gezogen. Damit bleiben den Mitgliedern des Landtages auch weiterhin wesentliche Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten beim Haushaltsvollzug vorenthalten.

2. Der beschlossene Doppelhaushalt 2011/2012 leitet sich faktisch aus einem inhaltlich überholten Landesentwicklungsplan ab. Damit entbehren alle im Haushalt festgeschriebenen längerfristigen Aussagen, die zum Teil über das Jahr 2020 hinausgehen, einer soliden Grundlage. Das heißt, die vom Kabinett beschlossene Stellenreduzierung auf 70.000 Landesbedienstete bis zum Jahr 2020 stellt eine spezifische Form politischer Willkür gegenüber ganzer Beschäftigtengruppen, wie beispielsweise der Polizei dar.

3. Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt 2011/2012 haben die Mitglieder der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP die Chance vertan, rechtzeitig auf die Folgen des demografischen Wandels in den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Sachsen zu reagieren. Da es der Staatsregierung und der die Regierung tragenden Koalition bislang nicht gelungen ist, tragfähige Konzepte und Instrumente für ein wirkungsvolles Gegensteuern zu entwickeln, schlagen die finanziellen Auswirkungen ungedämpft auf die kommunale Ebene durch.

4. Das beschlossene Haushaltsgesetz 2011/2012 ist nicht vom Willen geprägt, die sich bietenden Möglichkeiten einer länderübergreifenden Kooperation und Aufgabenerledigung zu ergreifen. Damit vergibt sich der Freistaat Sachsen die Chance, Synergieeffekte und Effizienzgewinne zu erschließen, ohne dabei Abstriche an Umfang und Qualität seiner Aufgabenerfüllung zulassen zu müssen.

5. Erneut wurde von der Staatsregierung der Versuch unternommen, unter dem Deckmantel des
Haushaltsbegleitgesetzes bewährte Standards sächsischer Landesgesetze abzubauen. Dabei setzen Staatsregierung und CDU/FDP-Koalition auf ein Konzept des sozialen, tariflichen und kulturellen Rückbaus und nehmen dabei billigend in Kauf, geltendes Landesrecht zu brechen.

6. Mit der Neufassung des Sächsischen Fondsfördergesetzes sind die Konstruktionsfehler des Errichtungsgesetzes beseitigt und endlich die Voraussetzungen für die tatsächliche Einführung revolvierender Fonds geschaffen worden. Der Mangel an parlamentarischer Kontrolle und Transparenz bei Planung und Bewirtschaftung der gebildeten Sondervermögen bleibt dabei weiterhin bestehen.

7. Die Ablehnung der durchgängigen Einführung des Gender Budgeting als Methode zur stärkeren ziel-, gruppen- und geschlechterspezifischen Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel stellt eine weitere Unzulänglichkeit des Haushaltsgesetzes dar.

8. Die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Hochschulen in Form von Globalhaushalten ohne Abschluss von Zielvereinbarungen und ohne die Festlegung eines Indikatorensystems stellt aus haushaltspolitischer Sicht einen bislang einmaligen Vorgang dar. Er entzieht dem Parlament als dem Haushaltsgesetzgeber weitgehend die Kontrolle über die sachgemäße Verwendung der Steuermittel durch die Hochschulen.

9. Den für die nächsten zwei Jahre im Haushalt festgeschriebenen Strukturen, Stellen und Haushaltsansätzen liegt keine umfassende Aufgaben-, Ausgaben- und Strukturkritik zu Grunde. Damit fehlt die Basis für die bereits in der Koalitionsvereinbarung von CDU/FDP verankerte Staatsmodernisierung.

10. Die im Koalitionsvertrag von CDU und FDP eingegangene Verpflichtung, die Landesdirektionen zusammenzufassen und damit zu einer Verschlankung der Mittelbehördenstruktur beizutragen, findet im bis Ende 2012 geltenden Haushaltsgesetz keinerlei Niederschlag.

Kommentare

Schreibe eine Antwort





  • Pflegenotstand stoppen!

  • Für Frieden und Abrüstung

  • Kategorien

  • Archive

  • Links

  • Schlagwörter

  • RSS-Feed

  • Login