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Erfolglose Fortschreibung des sächsischen Kommunalrechts durch CDU/FDP-Koalition in Sachsen!

Erstellt am: 4 Januar, 2014 | Kommentieren

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„18-Jährige können jetzt Bürgermeister werden“, so lautete die Überschrift der SZ zur beschlossenen Kommunalrechts- änderung am 27. November 2013 im Sächsischen Landtag.

Wenn das die wichtigste Botschaft der Gesetzesänderung zur Fortentwicklung des Kommunalrechts der CDU/FDP-Fraktionen ist, dann kann von einer gelungenen Modernisierung der sächsischen Kommunalgesetze keine Rede sein!

Eine Vielzahl an kleinteiligen Änderungen wurde durch die CDU/FDP-Koalition in der Sächsischen Gemeindeordnung und an der Landkreisordnung vorgenommen. Ein großer Wurf ist aus unserer Sicht mit dieser Gesetzesnovelle nicht gelungen! So wird beispielsweise die Hauptsatzung verpflichtend eingeführt, ausländische Unionsbürger können jetzt zum Bürgermeister oder Landrat gewählt werden. Die vorzeitige Abwahl der gewählten stellvertretenden Bürgermeister und Ortsvorsteher wird geregelt, die Aufhebung der Ortschaftsverfassung erleichtert, …

Ein wenig mehr kommunale Zusammenarbeit wird durch mandatierte Zweckvereinbarung und kommunale Arbeitsgemeinschaft gewährt. Letztgenanntes Arbeitsgremium ist keine wirkliche Neuerung. Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen und Verbänden ist heute schon möglich und wird auch ohne den Begriff „Kommunale Arbeitsgemeinschaft“ praktiziert. Stattdessen fehlt eine verbindliche Rechtsform für interkommunale Zusammenarbeit. Diesen Mangel wollen wir beheben und werden als LINKE einen Gesetzentwurf zur Einführung der Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts in den Landtag einbringen.

Von einer Stärkung der direkten Demokratie und Bürgerbeteiligung kann auch keine Rede sein. Das Quorum für Bürgerbegehren wurde zwar von 15 auf 10 Prozent gesenkt, aber die hohen Hürden für den Bürgerentscheid sind geblieben. Zukünftig müssen Bürgerbegehren bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden, und die Unterschriftensammlung ist jetzt auf ein Jahr nach Anzeige begrenzt.

DIE LINKE hat 15 Änderungsvorschläge eingebracht, um die Informations- und Beteiligungsrechte der Einwohner/innen zu stärken und die wirtschaftliche Betätigung kommunaler und privater Unternehmen gleichberechtigt zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem der kostenfreie Zugang zu öffentlichen Informationen, die verpflichtende Einwohnerversammlung und die Verkürzung der Durchführungsfrist eines Einwohnerantrages auf einen Monat. Außerdem sollen die Zugangs- bedingungen für Bürgerentscheid und Bürgerbegehren erleichtert werden. Arbeitnehmer der Fraktionen sollen Zutritt zu nichtöffentlichen Sitzungen und zu nichtöffentlichen Unterlagen erhalten, die Veröffentlichung von Beschlüssen wollen wir klar regeln. Ausschusssitzungen sollen öffentlich sein und die Mitarbeit sachkundiger Bürger in allen Ausschüssen zur Pflicht werden. ebenso wie eine Einwohnerfragestunde. Wenn eine Ortschaftsverfassung aufgehoben werden soll, muss ein Bürgerentscheid in dieser Ortschaft durchgeführt werden. Wirtschafts- und berufsständige Kammern sollen kein Anhörungsrecht erhalten.

Alle unsere Vorschläge wurden durch die CDU/FDP-Koalition abgelehnt. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung sowie mehr Transparenz und Öffentlichkeit sind mit der schwarz-gelben Gesetzesnovelle nicht umsetzbar.  Deshalb mein Fazit: Viel Wind und kein Erfolg!

Marion Junge; Sprecherin für Kommunalpolitik

Artikel veröffentlicht in Sachsens Linke 12/2013!

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