Fraktionen DIE LINKE und SPD legen gemeinsamen Gesetzentwurf für neues Sächsisches Wohn- und Betreuungsgesetz vor!
Erstellt am: 12 Juli, 2011 | Kommentieren
Die Fraktion DIE LINKE und die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag haben ein Wohn- und Betreuungsgesetz für Sachsen erarbeitet und legen den Referentenentwurf nun vor. Zum Gesetzentwurf erklärten Kerstin Lauterbach, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Dagmar Neukirch, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD- Fraktion:
„Das bisherige Heimgesetz wird den heutigen Ansprüchen längst nicht mehr gerecht. Daher haben unsere beiden Fraktionen einen Entwurf für ein Sächsisches Wohn- und Betreuungsgesetz erarbeitet.
In den letzten Jahren haben sich neue Formen der Versorgung und Betreuung von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf, wie bspw. betreute Wohnformen oder Seniorenwohnen, herausgebildet. Diese neuen Formen bedürfen einer rechtlichen Normierung, die über das traditionelle Heimrecht hinausgeht.
Der neue Ansatz unseres Gesetzentwurfs besteht darin, einerseits die Rechte von pflege- und hilfebedürftigen Menschen umzusetzen und andererseits die Möglichkeiten der Leistungserbringung zu gewährleisten. Damit betreten wir in der gesetzgeberischen Praxis Neuland! Unsere Ziele sind, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu ermöglichen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Charta der Rechte von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen voranzubringen.“
Die Fraktion DIE LINKE und die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag werden in den kommenden Wochen ihren Gesetzentwurf mit Verbänden, Initiativen und Betroffenen öffentlich diskutieren.
Schlagwörter: Fraktion DIE LINKE.Sachsen > Gesundheitspolitik
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