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Gewählter Bürgermeister muss wieder gehen – Wählerwille bleibt in Sachsen nach dem Willen der CDU auf der Strecke!

Erstellt am: 10 August, 2015 | Kommentieren

 marion_junge1

Anlässlich der Außerkraftsetzung des Wählerwillens durch das Verbot von „Doppel-Bürgermeistern“ in einem konkreten aktuellen Fall erklärt Marion Junge, Sprecherin für Bürger_innenanliegen der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Aufgrund der Novelle der Sächsischen Gemeindeordnung im Jahr 2013 darf jetzt Bürgermeister Arnold nicht mehr ehrenamtlicher Bürgermeister in Zettlitz sein.  Er wurde vor fünf Jahren als ehrenamtlicher Bürgermeister von den Bürgern gewählt und muss es jetzt unfreiwillig gehen.

Bürgermeister Thomas Arnold ist zugleich hauptamtlicher Bürgermeister in der Stadt Geringswalde.  Die Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung lässt diese Doppelbesetzung seit 1.1.2014 nicht mehr zu.

Als Geringswaldes Bürgermeister Arnold 2010 das Ehrenamt im Nachbarort angetragen wurde, existierte die Rechtsauffassung, wie sie heute bindend ist, nicht. Und Arnold hätte sich des Verfassungsbruches strafbar gemacht, hätte er das Ehrenamt damals abgelehnt.

Die Gemeinde Zettlitz hat deshalb bis zum Oberverwaltungsgericht in Bautzen geklagt und leider verloren. Die langjährige Arbeit des Bürgermeisters sowie der Bürgerwille finden mit dieser Entscheidung keine Berücksichtigung.

Ich halte diese Entscheidung für politisch fatal. Der Gesetzgeber, also faktisch die von der CDU dominierte Mehrheit in Sachsen, hat diese Gesetzesänderung 2013 beschlossen. Über 20 Jahre galt eine Ausnahmeregel, und keiner hat hier ein Problem gesehen. Die CDU wollte mit ihren vielen „kleinen“ Gesetzesänderungen das Kommunalrecht fortschreiben, was gründlich daneben ging.

Kleine Gemeinden haben es mitunter schwer, ehrenamtliche Bürgermeister zu finden. Daher ist es hilfreich, wenn ein Hauptamtler ehrenamtliche Aufgaben mit übernimmt. Und die Wähler konnten bis 2013 selber entscheiden, wen sie auf die leeren Wahlscheine schreiben. Jetzt bleibt der Wählerwille mit dieser Entscheidung auf der Strecke!

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