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Heute Einwohner*innen – Mitwirkung in der Hauptsatzung Kamenz gestärkt!

Erstellt am: 11 September, 2019 | Kommentieren

Der Stadtrat Kamenz hat heute nach ausführlicher Debatte die Hauptsatzung der Stadt Kamenz beschlossen.

Fraktionsübergreifend wurde der Antrag der Fraktionen DIE LINKE, CDU/FDP, Stadt/Land/Frau zur Vergrößerung der beschließenden Ausschüsse auf 8 Mitglieder des Stadtrates und bis zu 7 sachkundige Einwohner/innen unterstützt.

Somit können jetzt im Verwaltungsausschuss, Bau- und Stadtentwicklungsausschuss, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie Kultur- und Sozialausschuss mehr sachkundige Einwohner/innen mitarbeiten.

Die Einigung oder Wahl der Ausschüsse findet auf der Sonderstadtratssitzung am Dienstag, den 24. September 2019, ab 18 Uhr, statt. 

Die Zuständigkeiten des Verwaltungs- sowie Kultur- und Sozialausschusses wurden bedarfsgerechter gestaltet. Der Kulturausschuss wurde durch die Erweiterung Sozialausschuss aufgewertet. Dieser ist auch für alle Bildungs- und sozialen Angelegenheiten zuständig. Die Aufgaben des Verwaltungsausschusses sind mit der Befassung von Petitionen, Gesundheits- und Marktangelegenheiten sowie Integration erweitert worden.

Die Mitwirkung der Bürgerschaft wurde durch die Arbeitsgruppe Soziales, Seniorenvertretung der Stadt Kamenz und Jugendvertretung der Stadt Kamenz erweitert. Auf Anregung der Linken wurden diese Mitwirkungsgremien nun endlich in der Hauptsatzung verankert. Das ist ein großer Erfolg auf dem Weg zur Bürgerkommune!

Das Wahlversprechen aller Fraktionen, eine Jugendvertretung in der Stadt Kamenz zu ermöglichen, ist in der Hauptsatzung im § 22 neu verankert. Dort heißt es: „In der Stadt Kamenz soll eine Jugendvertretung, die sich für die Interessen und Belange der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Stadt Kamenz einsetzt, gebildet werden. Die Einzelheiten werden in einer vom Stadtrat zu beschließenden Satzung geregelt.“

Die Diskussion zu machbaren Wege und Möglichkeiten von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Kamenz kann beginnen. Die Fraktion DIE LINKE steht gern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Die Ortschaftsverfassung im § 21wurde auf Anregung der Fraktion DIE LINKE in den Punkten 3 bis 5 erweitert. „Dem Ortschaftsrat werden zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben angemessene Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. … “ Der Ortschaftsrat hat ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Regelungen der Eingliederungsvereinbarung sind zu beachten. Mit diesen Festlegungen in der Hauptsatzung werden die Mitspracherechte und Entscheidungsspielräume der Ortschaftsräte vergrößert.

Mit der neu beschlossenen Hauptsatzung haben die Einwohner/innen der Stadt Kamenz und ihrer Ortsteile mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Jetzt kommt es darauf an, sie auch tatkräftig zu nutzen!

In den nächsten Tagen wird die neue Hauptsatzung auf der Seite der Stadt Kamenz unter Satzungen veröffentlicht.

Autorin: Marion Junge, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. Kamenz

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