Kommunalrechts-Gesetzentwurf muss verändert werden!
Erstellt am: 24 September, 2013 | Kommentieren
Kommunalrechts-Gesetzentwurf von CDU und FDP muss verändert werden – Mehr Information, Transparenz und Mitbestimmung für Gemeinderäte und Bürger/innen!
Die CDU/FDP-Koalition hat die Behandlung ihres Entwurfes des „Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“, Drucksache 5/11912, im September-Innenausschuss vertagt. Dazu erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Marion Junge:
Ich freue mich, dass die CDU/FDP-Koalition unserer Forderungen nach Entschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens nachkommt und mehr Zeit zum Bearbeiten des umfangreichen Gesetzentwurfes ermöglicht. Die Fraktion DIE LINKE hat in der vergangenen Woche 20 Fragen an die Staatsregierung gestellt, deren Beantwortung zur nächsten Ausschusssitzung erwartet wird.
Es gibt eine Vielzahl an Änderungen in der SächsGemO, deren Sinngehalt zu hinterfragen ist. So soll z.B. der Bürgermeister nicht mehr die Einwohnerversammlung zwingend leiten, sondern ein von ihm beauftragter Bediensteter. Städtische Angestellte, Freunde, Verwandte und Geschäftspartner des Bürgermeisters dürfen zukünftig für den Gemeinderat kandidieren. Der Bürgermeister soll künftig nicht zwingend Mitglied im Ältestenrat sein. …
Für verfassungswidrig halten wir die geplante Änderung der Besetzung des Aufsichtsrates. Der Gesetzgeber hat bis dato eine die Zusammensetzung des Gemeinderates spiegelnde Besetzung der zu besetzenden Aufsichtsratsmandate bestimmt. Zukünftig sollen die Aufsichtsratsmandate nicht mehr nach dem Prinzip der Verhältniswahl, sondern dem der Mehrheitswahl besetzt werden. Damit haben kleinere Fraktionen keine Chance mehr in den Aufsichtsrat der kommunalen Unternehmen gewählt zu werden. Die demokratische Kontrolle und kommunale Steuerung durch das Organ Gemeinderat wird dadurch eingeschränkt.
Mehr Mitbestimmungsrechte für die Bürger/innen sind mit dieser Gesetzesnovelle nicht verbunden. Stattdessen werden Informations- und Beteiligungsrechte weiter eingeschränkt. Zukünftig kann z.B. durch Änderung der Hauptsatzung die Ortschaftsverfassung durch den Gemeinderat abgeschafft werden. Die Bürgerbeteiligung in den Ortsteilen wird dadurch weiter abgebaut.
Wir LINKE sagen, dass ist der falsche Weg! Die Bürgerbeteiligung muss gerade in den Ortsteilen ausgebaut werden. Große Einheitsgemeinden brauchen starke Ortschaftsräte, weil die vielen kleinen Aufgaben und Probleme vor Ort besser und schneller gelöst werden können.
Das ausdrückliche Verbot der elektronischen Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren, und Einwohnerantrag sowie das Verbot der elektronischen Niederschrift der Gemeinderatssitzung ist nicht zeitgemäß und sollte umgehend verändert werden. Auch die Zugangskriterien für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide müssen so verändert werden, dass Bürgermitbestimmung möglich wird.
Die Fraktion die LINKE wird im parlamentarischen Verfahren für Änderungen an der Vorlage werben und das Hauptziel nach mehr Informations- und Mitbestimmungsrechten sowie umfassende Transparenz im kommunalen Bereich verfolgen.
Schlagwörter: Fraktion DIE LINKE.Sachsen > Kommunalpolitik > Kommunalrecht
Kommentare
Schreibe eine Antwort