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LINKE begrüßen Landesprogramm für Spracherwerb – Doppelhaushalt muss Maßnahmen absichern!

Erstellt am: 7 Juli, 2016 | Kommentieren

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Die durch die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration vorgestellte Novellierung der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ kommentiert Juliane Nagel, Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik der Fraktion DIE LINKE:

Die novellierte Richtlinie enthält zahlreiche sinnvolle Schritte, etwa das Installieren von kommunalen Integrationskoordinatoren und die bessere Unterstützung der Kommunen bei der Suche nach Sprachmittlern und Dolmetschern.

Auch das Landesprogramm für Spracherwerb ist wichtig und seit langem überfällig. Wir begrüßen es, dass nun in Sachsen ein Angebot geschaffen wird, das die Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ergänzt. Letztere schließen bekanntlich eine große Zahl von Geflüchteten aus, weil sie nur für anerkannte Geflüchtete sowie für Asylsuchende mit sicherer Bleibeperspektive – aus Syrien, Eritrea, Iran oder dem Irak – offen sind.

Durchs Raster fallen also zum Beispiel afghanische Geflüchtete, die derzeit in großer Zahl kommen und bei ihren Asylanträgen lange Bearbeitungszeiten erdulden müssen. Eine schnelle Integration durch Sprache muss allen Geflüchteten möglich sein! Die Förderrichtlinie unterstützt allerdings auch weiterhin nicht die vielen lokalen Initiativen, die Basissprachangebote machen. Diese Arbeit ist sehr sinnvoll und muss entlohnt werden.

Die geplanten Maßnahmen müssen nun mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 verlässlich finanziert werden. Eigentlich liegt es in der Verantwortung des Bundes, in ganz Deutschland für einen gleichen Zugang zur Sprachförderung zu sorgen.

Mithin müsste der Bund das Neun-Millionen-Programm finanzieren, das Sachsen jetzt auflegt. Auch müssen die weiterhin viel zu langen Wartezeiten auf Sprachkurse des BAMF verkürzt werden, anstatt den Fokus auf Sanktionsmöglichkeiten gegen Geflüchtete zu legen, die mit dem neuen Integrationsgesetz geschaffen worden sind.

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