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LINKES Gaststätten-Gesetz für Sachsen bringt Bürokratieabbau und Rechtssicherheit für Gastronomen

Erstellt am: 1 November, 2010 | Kommentieren

Die Fraktion DIE LINKE hat ein neues, 21 Seiten umfassendes sächsisches Gaststättengesetz in den Landtag eingebracht, das am kommenden Donnerstag in erster Lesung im Parlament vorgestellt wird. Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, Klaus Tischendorf:

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Wirtschaftsminister Morlok aus seinem wirtshauspolitischen Tiefschlaf wecken. Denn die berechtigten Forderungen des Hotel- und Gaststättenverbandes Sachsen (DEHOGA) an die Landespolitik liegen schon zu lange unerfüllt auf dem Tisch. DIE LINKE hat in der Antwort auf die Wahlprüfsteine der DEHOGA zugesagt, sich zu kümmern, und im Gegensatz zu Herrn Morlok halten wir unsere Zusagen ein. Nachdem der FDP-Wirtschaftsminister ein ganzes Jahr lang untätig geblieben ist, legen wir jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Wer im Interesse des einheimischen Gastgewerbes und seiner Mitarbeiter/innen, der Menschen in Sachsen und der Geschäfts- sowie Feriengäste, die allesamt gerne die Angebote der Gastronomie im Freistaat nutzen, denkt und handelt wie DIE LINKE, muss vor allem für Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau sorgen.

So soll nach dem Vorbild Brandenburgs für die Gründung einer Gaststätte die Anzeige bei der Behörde ausreichen, auf diese Weise werden Selbstständige von lästigen Behördengängen befreit, stattdessen sollen die Behörden aktiv werden. Zugleich dämmt der Gesetzentwurf die Existenz bedrohende „Schwarz-Gastronomie“ dadurch ein, dass Ausnahmegenehmigungen für „besondere Anlässe“ durch ortsunabhängige Verwaltungsverantwortliche erfolgen.

Unser Gaststättengesetz leistet auch einen zeitgemäßen Beitrag zum Jugendschutz – durch klare Regelungen zur Eindämmung des sogenannten Flatrate-Trinkens. So kann die Ausschank-Erlaubnis bei belegter Unzuverlässigkeit des Gastwirts leichter entzogen werden. Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk.

Die Behandlung des Gesetzentwurfes wird zur Nagelprobe für den Wirtschaftsminister, ob er sich für die Belange der Gastronomen und ihrer Beschäftigten einsetzt und die Umsetzung der Föderalismusreform in Sachsen vorantreibt, zu der auch zwingend ein eigenes sächsisches Gaststättengesetz gehört, das wir hiermit vorgelegt haben. Sinnvollen Veränderungsvorschlägen werden wir uns nicht verschließen.

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