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Linksfraktion für Recht auf Weiterbildung!

Erstellt am: 31 August, 2017 | Kommentieren

Die Linksfraktion hat nach einjähriger Diskussion ein modernes Weiterbildungsgesetz  heute in den Sächsischen Landtag eingebracht.

Wir haben zahlreiche Anregungen, Wünsche und Vorschläge von den Weiterbildungsträgern aufgenommen – anders als weiland die CDU-geführte Kultusbürokratie beim Schulgesetz.

Wir wollen, dass jede und jeder das Recht auf Weiterbildung nutzen und lebenslang lernen kann. Denn Lebenschancen hängen maßgeblich von guter Bildung ab. Die Gesellschaft entwickelt sich immer schneller, Technik und Wissenschaft rasen voran. Deshalb müssen Bildung und Weiterbildung ebenfalls lebensbegleitende Prozesse sein.

Wenn unser Gesetzentwurf umgesetzt wird, darf sich jeder Beschäftigte im Freistaat von der Arbeit freistellen lassen, um anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen. Dieser Anspruch auf Bildungsfreistellung bei vollem Arbeitsentgelt umfasst fünf Arbeitstage im Kalenderjahr.

Arbeitgeber*innen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten einen finanziellen Ausgleich. Die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung unterliegt der freien Wahl der Beschäftigten und muss sechs Wochen vor Beginn dem Arbeitgeber*in mitgeteilt werden.

Die sächsischen Volkshochschulen und weitere anerkannte Träger der Weiterbildung sollen ihr Bildungsangebot durch eine verdoppelte Grundförderung flächendeckend ausbauen können. Sie erhalten zur Absicherung des Förderauftrags Zuschüsse zu den Personal- und Betriebskosten in Höhe von mindestens 14 Millionen Euro pro Jahr. Die Grundförderung soll zukünftig alle zwei Jahre an die Entwicklung angepasst werden.

Hinzu kommt ein Landesbeirat für Weiterbildung, dessen Mitspracherecht wir gesetzlich bestimmen und stärken wollen. Der Landesbeirat erhält das Recht, Unterausschüsse zu bilden, die sich verstärkt mit Fachthemen befassen.

Unser Weiterbildungsgesetz gewährt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht auf Weiterbildung. Das Bildungsangebot wird qualitativ und flexibel ausgebaut. Es umfasst die allgemeine, berufliche, politische, soziale, kulturelle und interkulturelle Weiterbildung und schließt den Erwerb von Schulabschlüssen sowie Eltern- und Familienbildung ein.

Damit erhielte die Erwachsenenbildung eine Priorität in der Bildungspolitik. Lebenslanges Lernen als Bildungsprozess soll in Sachsen umgesetzt werden!

Marion Junge, Sprecherin für Weiterbildung 

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