Linksfraktion lehnt Polizeigesetz geschlossen ab – Wir werden das Gesetz dem Verfassungsgerichtshof vorlegen!
Erstellt am: 11 April, 2019 | Kommentieren
Gestern hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD ein verschärftes Polizeirecht für Sachsen beschlossen. Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, erklärt für seine Fraktion:
„Die Abgeordneten der Linksfraktion haben in namentlicher Abstimmung gegen das Polizeigesetz gestimmt und zudem von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre Beweggründe in persönlichen Erklärungen darzulegen. Wir hätten uns nicht träumen lassen, dass jemals wieder Sicherheitsfragen über individuelle Freiheitsrechte gestellt werden. Anstatt ein sicheres Leben in Freiheit anzustreben, opfert die Regierungskoalition Freiheiten und Grundrechte für die bloße Illusion eines Sicherheitsgewinns. Wohin übertriebenes Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern führt, haben wir in der DDR erlebt.
Dass eine politische Mehrheit jetzt eine Entscheidung getroffen hat, wie der Ministerpräsident zu akzeptieren fordert, bedeutet nicht, dass diese Mehrheit richtig und vernünftig entschieden hat. Der Ministerpräsident hat es zu akzeptieren, dass wir als Minderheit uns nicht mit dieser Entscheidung abfinden. Wir werden nun unverzüglich die erforderlichen Klärungen mit der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vornehmen und nach der Ausfertigung des Gesetzes Normenkontrollklage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig erheben. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“
Schlagwörter: Demokratie > Fraktion DIE LINKE.Sachsen > Polizeigesetz
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