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Morgen Experten-Anhörung auf LINKE Initiative zu Kommunalfinanzen!

Erstellt am: 24 April, 2012 | Kommentieren


Am Mittwoch im Landtag quasi vorweggenommene Erste Lesung des sächsischen kommunalen Finanzausgleichsgesetzes

Die Sprecherin für Kommunalpolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Marion Junge, informiert über die am Mittwoch, 25. April 2012, im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags stattfindende öffentlichen Sachverständigenanhörung zur Lage und zu den Aussichten der kommunalen Finanzen im Freistaat Sachsen:

Diese Veranstaltung stellt quasi die vorweggenommene Erste Lesung des sächsischen kommunalen Finanzausgleichsgesetzes (SächsFAG) dar. Gemeinsam mit den Experten der Wissenschaft, der kommunalen Spitzenverbände sowie der gemeindlichen und ministerialen Ebene gehen wir der Frage nach, wie die Finanzausstattung der Kommunen wieder auf eine feste Basis gestellt werden kann.

Die Städte, Gemeinden und Landkreise in Sachsen sollen aus ihrer Bittsteller-Rolle gegenüber dem Finanzminister herausgeholt werden. Durch eine den Aufgaben angemessene Bereitstellung von Kommunalfinanzen sollen auf der einen Seite die dauerhaften Haushaltsnotlagen überwunden und andererseits die im Verfassungsrang gewährte Finanzhoheit wieder hergestellt werden.

Konkret liegen mehrere Vorschläge der Fraktion DIE LINKE vor, die aus unserer Sicht geeignet sind, die Kommunale Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen durch eine angemessene Finanzausstattung der Rathäuser und Landratsämter wieder Wirklichkeit werden zu lassen.

Folgende drei Drucksachen der Fraktion DIE LINKE sind Gegenstand der Anhörung:

Drs. 5 / 5829 Antrag „Lage und Entwicklung der Leistungsfähigkeit der sächsischen Kommunen und der sich daraus ergebende Anpassungsbedarf der kommunalen Finanzausgleichsinstrumente“

Drs. 5/ 7777 Gesetzentwurf „Gesetz zur Verdoppelung der Investitionspauschale für die Kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2012“

Drs. 5/ 7779 Antrag „Stärkung der Finanzkraft der Städte, Gemeinden und Landkreise durch eine vorgezogene Beteiligung an den Steuermehreinnahmen des Freistaates Sachsen“

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