Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des sächsischen Landesentwicklungsplanes 2012 bis zum 23. März möglich!
Erstellt am: 8 Februar, 2012 | Kommentieren
Die Sächsische Staatsregierung hat am 20. Dezember 2011 den 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 (LEP 2012) für die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen betroffenen Stellen freigegeben.
Der Landesentwicklungsplan ist das fachübergreifende Konzept für die zukünftige räumliche Entwicklung Sachsens in den nächsten zehn Jahren. Mit dem Entwurf des LEP 2012 wird zudem der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr (FEV), der gem. SächLPlG bis zum 31.12.2011 galt, abgelöst.
Nach der Bekanntmachung der Auslegung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 3 am 19. Januar 2012 findet vom 27. Januar bis 23. März 2012 ein umfassendes Beteiligungsverfahren nach §§ 9, 10 Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 SächsLPlG statt.
Im Zuge der Anhörung wird der Entwurf an rund 1100 Träger öffentlicher Belange versendet, die innerhalb von acht Wochen dazu Stellung nehmen können. Zur umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Planentwurf – einschließlich Umweltbericht und dem Anhang Landschaftsprogramm – bei den Landesdirektionen, den Kreisverwaltungen, den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie bei den Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände ausgelegt und zudem im Internet veröffentlicht.
Erstmalig ist zur Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit auch eine Online-Beteiligung möglich. Stellungnahmen können somit auch per Internet abgegeben werden.
Weitere Informationen unter www.landesentwicklung.sachsen.de
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