Option oder ARGE – Redebeitrag von Kreisrat Ralph Büchner zur Diskussion im Kreistag am 21.06.2010
Erstellt am: 25 Juni, 2010 | Kommentieren
Sehr geehrter Herr Landrat, Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte, Werte Gäste,
als ich im Oktober 2004 meinen 16 – seitigen Erstantrag auf Hartz IV – Leistungen bekam, war das für mich und sicher für viele Hunderttausende andere Menschen in diesem Land ein Offenbarungseid. Wir mussten Versicherungen und Bausparverträge auflösen und Sachverhalte gegenüber einem Amt erklären die ich in einem freiheitlichen demokratischen Staat nie erwartet hätte. Es war damals und ist auch heute noch demütigend, was in diesem Antrag alles an Angaben zu den persönlichen Verhältnissen gefordert wurde und heute noch gefordert wird.
Manche mussten den MitarbeiterInnen im Amt sogar ihr Portemonnaie vorlegen und ihr Bargeld vorzählen das sie bei sich hatten. Noch mehr Demütigung ging und geht gar nicht.
Wir verstehen unter Grundsicherung eine Geldleistung ohne Demütigungen und gesetzlich verankerte Gängelei, ohne soziale Schubkästen zwischen ALG I, ALG II und sonstige Leistungsempfängern.
Diese Demütigungen und viele andere unsoziale Neuerungen der Hartz IV –Gesetze brachten damals wie heute viele Leute auf die Palme bzw. auf die Straße. Hartz IV –Gesetze sind Gesetze für Armut in diesem Landes und gehören deshalb abgeschafft.
Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker waren im Jahre 2004 genauso wie heute aufgefordert zu entscheiden, wie sie sich die Verwaltung des SGB II nun in ihren Gebietskörperschaften vorstellen. Die Altkreise Bautzen und Kamenz entschieden sich für das Optionsmodell und die kreisfreie Stadt Hoyerswerda für das Modell der ARGE. Inzwischen sind sechs Jahre ins Land gegangen und eine Evaluierung der einzelnen Modelle durch den Bund ist nicht erfolgt.
Durch den Gesetzgeber wurden die Modelle auf 6 Jahre bis zum 31.12.2010 begrenzt und das Bundesverfassungsgericht stellte zwischenzeitlich die Unrechtmäßigkeiten der ARGEN fest.
Nun hat der Bundestag und der Bundesrat zweieinhalb Jahre Zeit gehabt, sich etwas Neues einfallen zu lassen. Erst nach der Bundestagswahl 2009 hat man begonnen sich die ersten Gedanken zu machen. Im Schnellverfahren werden nun die Gesetze verfasst und das Grundgesetz wurde in der letzten Woche Donnerstag im Bundestag geändert.
Wie gesagt: Meine Damen und Herren
Es wurden nicht die Gesetze an das Grundgesetz, sondern das Grundgesetz an die Gesetze angepasst.
Wir als Kreisräte sind nun wieder angehalten im Schnelldurchlauf zu entscheiden was für die Betroffenen in unserem relativ jungen Landkreis Bautzen das bessere Modell ist. Schon dieser Umstand ist mehr als kritikwürdig, mal abgesehen von der nicht vorhandenen Evaluierung der beiden Modelle.
Ich möchte hier betonen, dass sich in beiden Modellen sowohl der Optionskommunen Kamenz und Bautzen, als auch der ARGE Hoyerswerda die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller drei Einrichtungen im neuen Landkreis bemüht haben, mit den Betroffenen eine einigermaßen gute Umsetzung der Hartz – IV – Gesetze hinzubekommen. Gerade die Kolleginnen und Kollegen der ARGE Hoyerswerda hatten es dabei bei der vorhandenen oder nicht vorhandenen Wirtschaftsstruktur in ihrem Verantwortungsbereich besonders schwer, Betroffene in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Auf Grund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen haben sich gerade im Bereich der ARGE andere Maßnahmen, wie z.B. MAE-Maßnahmen bei der Unterstützung der betroffenen SGB – II – Empfänger bewährt.
In allen drei Einrichtungen waren wir als LINKE immer bemüht konstruktive aber auch kritische Begleiter, trotz Ablehnung der Gesetze, in diesem Prozess zu sein.
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,
mit den heutigen Vorlagen sind wir aufgefordert eine Richtungsentscheidung zu treffen. Mit dem Antrag auf Entfristung des Optionsmodelles und der Erweiterung der Option auf die ARGE werden wir die Verwaltung und die Umsetzung der SGB II – Gesetze und ihrer Durchführungsbestimmungen in die kommunale Hand, sprich in die Verantwortung des Landkreises übernehmen.
Die volle Verantwortung zu übernehmen, heißt aber auch die Lasten zu tragen. Auch wenn der Gesetzgeber Optionsmodell und ARGEN auf eine Stufe stellt und die Finanzierung angeblich zugesichert ist, bleibt die Gefahr bestehen, dass der Bund sich langfristig wieder aus seiner Verantwortung stiehlt und wir die Finanzierung zunehmend auf die kommunalen Schultern geladen bekommen.
Ich möchte nur an das Beispiel der Kosten der Unterkunft erinnern. Dazu gibt es einen Beitrag des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städte und Gemeindetages in seinem Mitteilungsblatt 04/10:
Ich zitiere:
Für die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und ihre Familien (SGB II-Empfänger) werden die bundesweiten kommunalen Ausgaben seit der Einführung im Jahr 2005 von 8,7 Milliarden Euro um etwa 27 Prozent auf voraussichtlich 11 Milliarden Euro in diesem Jahr ansteigen. Das wären Mehrausgaben von 2,3 Milliarden Euro. Die Ausgaben des Bundes für Unterkunftskosten werden voraussichtlich 2010 lediglich bei 3,4 Milliarden Euro liegen, also sogar 0,2 Milliarden Euro unter den Ausgaben im Jahr 2005, wenn der Bund wie geplant seine Beteiligung an den Unterkunftskosten von 26 auf 23,6 Prozent absenkt.
Schlussfolgerung: Der Deutsche Städtetag appelliert eindringlich an Bund und Länder, das Gesetz zu ändern und die Bundesbeteiligung nicht zu reduzieren, sondern an der Kostenentwicklung zu orientieren.
„Es kann doch nicht sein, dass der Bund seinen
Anteil senkt, wenn die tatsächlichen Kosten weiter wachsen“, so Articus.
Zitat Ende
Herr Articus ist der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages und Mitglied der CDU.
Ich sehe die Gefahr bei der vollen Kommunalisierung der Verantwortung des SGB II, dass der Bund auch bei dieser Finanzierung in den nächsten Jahren genauso verfährt wie bei den Kosten der Unterkunft. Diese Gefahr wird noch dadurch unterstrichen, dass die Bundesregierung in ihrem Sparpaket von 2011 – 2014 16 Milliarden Euro im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik streichen will.
Man muss kein Hellseher sein, um voraussagen zu können, dass Streichungen bei Arbeitsmarktmaßnahmen direkten Einfluss auf die Anzahl von Bedarfsfällen und Bedarfsgemeinschaften im SGB-II-Bereich haben werden. Und damit steigen die Lasten im Kreishaushalt- zwar mit zeitlicher Verzögerung, aber dennoch ist es absehbar.“
Sehr geehrter Herr Landrat, Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte, Werte Gäste,
Arbeitslosigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und sollte deshalb auch in den Händen des Bundes verbleiben. Da der Bundestag in der letzten Woche etwas anderes entschieden hat, müssen wir heute im Sinne der Betroffenen und der Klärung der Situation der Mitarbeiter entscheiden um zum 01.11.2011 die weitere Betreuung zu sichern.
Ob der vorgeschlagene Weg der Richtige für den Landkreis Bautzen ist, darf von unserer Seite zu mindestens bezweifelt werden.
Wir als LINKE im Landkreis stehen im Widerspruch zwischen der Ablehnung der Gesetze und der Umsetzung derselben hier vor Ort und werden deshalb diesen Prozess auch weiterhin sehr kritisch begleiten.
Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.
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