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Schulgesetz durch Alibi-Dialog nicht wesentlich verbessert – Koalition will große Baustellen nicht angehen!

Erstellt am: 5 Mai, 2016 | Kommentieren

Schulsterben

Zur Vorstellung des überarbeiteten Entwurfs für das Schulgesetz sagt Cornelia Falken, Sprecherin für Bildungspolitik der Fraktion DIE LINKE:

Die Linksfraktion sieht sich in ihrer Skepsis bestätigt. Kurths Alibi-Dialog konnte den Entwurf nicht wirklich verbessern.

Bürgerinnen und Bürger wurden nicht wirklich demokratisch einbezogen.

Der Optimismus des CDU-Politikers Lothar Bienst, der davon ausgeht, „dass die Anregungen der Bürger im Entwurf sich wieder finden“, wurde vom Koalitionspartner SPD umgehend dementiert. Diese Ehrlichkeit ist löblich.

Die Novellierung verharrt bei dem, was durch Urteile erzwungen wird. Es gibt Detailveränderungen, die großen Baustellen bleiben aber unangetastet.

Wir werden umfangreiche Änderungsanträge vorlegen.

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen soll auch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund einbeziehen und bekennt sich zur digitalen Bildung. Das bleibt ohne klare Aussagen zur Umsetzung ein Lippenbekenntnis. Außerdem bleibt der Bezug zum Christentum erhalten – er sollte im Sinne der Trennung von Staat und Religion entfallen.

Bei den Klassenobergrenzen soll es keine Änderungen geben. Klassen, in denen Kinder mit besonderem Förderbedarf lernen, könnten zwar künftig kleiner sein. Wir fordern klare Aussagen im Schulgesetz, dass die Klassenobergrenze allgemein bei 25 statt 28, bei Klassen mit Inklusionskindern bei 23 liegen muss.

Frech ist die Aussage, man wolle Innovationen mittels weiterer Schulversuche fördern. Davon gibt es genug, positive Erfahrungen sind vorhanden – etwa die Nachbarschaftsschule Leipzig und das Chemnitzer Schulmodell. Sie werden von der ideologisch verbohrten CDU ignoriert.

Wir wollen ein flächendeckendes System von Gemeinschaftsschulen und gemeinsames Lernen bis zur Klasse 8 – das muss ins Schulgesetz! Viele Stimmen aus Elternvertretung, Wirtschaft und Wissenschaft unterstützen das. Unser Antrag dazu (Drucksache 6/4779) steht am 13. Mai zur Anhörung. Außerdem dringen wir darauf, dass die Lernmittelfreiheit umgesetzt und die Eltern von ihren Eigenanteilen für die Schülerbeförderung befreit werden.

Berufsschulzentren können sich künftig zu Kompetenzzentren weiterentwickeln. Damit ist nichts gewonnen, solange viele Standorte durch unsinnige Regelungen zur Mindestschülerzahl bedroht werden. Inkonsequent bleibt die Staatsregierung auch bei den Rechten der Schülervertretung: Sie soll zwar stärker mitreden, aber nicht stärker mitentscheiden können.

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