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Sicherung der Daseinsvorsorge im Landesentwicklungsplan 2012 als Gebot der Zukunft für Sachsen!

Erstellt am: 9 Februar, 2012 | Kommentieren


Die Landesregierung hat den Entwurf des Landesentwicklungsplanes zur öffentlichen Beteiligung vom 27. Januar bis 23. März 2012 freigeben.

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag erwartet hiernach einen Bedarf der Korrektur und des Umdenkens, um in Sachsen zukünftig gleichwertige Lebensverhältnisse, Barrierefreiheit und zumutbaren Zugang zu Strukturen der Daseinsvorsorge in allen Landesteilen zu ermöglichen.

Dabei ist sich die Fraktion DIE LINKE der soziökonomischen Rahmenbedingungen sehr wohl bewusst und stellt sich mit ihren Vorstellungen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans sowie zur Landesentwicklungspolitik dem Spannungsfeld aus Daseinsvorsorgesicherung, demografischem Wandel und finanzpolitischen Weichenstellungen in Europa, Bund und Land.

Daseinsvorsorge zur Stärkung des ländlichen Raumes sichern

Aus Sicht der Staatsregierung hat sich das Zentrale-Orte-Konzept im dreistufigen System zur Bündelung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und wirtschaftsnaher Dienstleistungen in den Versorgungs- und Siedlungskernen der Zentralen Orte bewährt.

Allerdings müssen die damit verbundene Beschreibung und Festlegung sogenannter Ausstattungsmerkmale und Erreichbarkeitskriterien verbindlich formuliert werden. Die bloße Forderung „Alles für Alle überall“ geht ins Leere und wird durch DIE LINKE ausdrücklich nicht vertreten. Wir brauchen Innovation vor Ort und weitgehende regionale Gestaltungsspielräume.

Im Rahmen der Weiterentwicklung und „Anpassung“ des „Zentrale-Orte- Konzeptes“ ist vor allem eine Erosion der sogenannten Grundzentren zu befürchten – wie in anderen, ebenso von den Auswirkungen des demografischen Wandels betroffenen ostdeutschen Bundesländern.

Daher verfolgt die Fraktion DIE LINKE zur Sicherung gleichwertiger Verhältnisse für die Siedlungsstrukturen und Verflechtungsräume Sachsens folgende Ansätze:

  • Die derzeitigen Kriterien für Ober-, Mittel- und Grundzentren im Landesentwicklungsplan sind dringend zu überarbeiten. In Sachsen leben aktuell knapp 25% der Bevölkerung nicht in zentralen Örtlichkeiten. Die „Ankerfunktion“ dieser Zentralen Orte sollte dazu dienen, die technischen und sozialen Infrastrukturen dort zur Verfügung zu stellen, wo sie auch gebraucht werden bzw. in zumutbarer Entfernung und unter Berücksichtigung der umweltbewussten Mobilität aller Bevölkerungsgruppen einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu diesen sicherzustellen.
  • Grundzentrale Versorgungsräume sind geeignet, im ländlichen Raum Daseinsvorsorge zu gewährleisten, und bieten eine Chance der bedarfsgerechten Verteilung oder Erreichbarkeit der Angebote in den Gemeinden des Gemeindlichen Versorgungsraumes. Das bedarf einer funktionierenden interkommunalen Abstimmung.
  • Zu den zentralen Bereichen der sozialen und technischen Daseinsvorsorge zählen: Schul-, Aus- und Weiterbildung, Kinderbetreuung, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe/-pflege, Gesundheit, Kultur und Sport, Ver- und Entsorgung, öffentliche Sicherheit und -ordnung, Verkehr/Mobilität, Kommunikation sowie Handel/Dienstleistungen. Zur Stärkung des ländlichen Raums und zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum müssen aus Sicht der Fraktion DIE LINKE in diesen Bereichen beispielhaft folgende Aufgaben hinterfragt werden:
  • Bildung: Veränderungen von Schulorganisation in Sachsen, um kurze Wege zu schulischen Einrichtungen sicherzustellen (z. B. Gemeinschaftsschulen, jahrgangsübergreifender Unterricht, Außenstellenbetrieb von Schulen, Schulverbünde, Verringerung von Mindestzügigkeiten und Mindestklassenstärken, die Aufnahme Freier Schulen in die Schulnetzplanung und eine landkreisübergreifende Schulnetzplanung);  Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und gemeinsame Unterrichtung von Menschen mit und ohne Behinderung (Umgestaltung bestehender Regelschulen, Reduzierung der Zahl separierender Förderschulen).
  • Altenhilfe: Recht auf selbst bestimmtes Leben in vertrautem Wohnumfeld und bei gesicherter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – Sicherung einer wohnungsnahen Infrastruktur (Handel, ÖPNV, medizinische Versorgung)
  • Gesundheit: Stabilisierung medizinischer Versorgung unter Berücksichtigung demografischer Veränderungen (Erhalt der Krankenhausdichte, Öffnung für den ambulanten Bereich, Medizinische Versorgungszentren, Polikliniken, Ärztehäuser, Praxisassistenzen usw.);  Verbesserung der Erreichbarkeit medizinischer und präventiver Angebote durch mobile Formen (Vorsorge-Busse, „Praxis auf Rädern“)
  • Kommunikation: Flächendeckender Breitbandausbau und Versorgung mit schnellem und superschnellem Internetzugang als wesentliche Chancen der Verbesserung der Daseinsvorsorge und der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (z. B. Telearbeit, Telemedizin, virtuelle Ämter, internetgestützte Bildung, Unabhängigkeit insbesondere auch für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderung).

Angesichts der demografischen Entwicklungen und der rechtlichen Verbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Herstellung umfassender Barrierefreiheit in Sachsen im baulichen, räumlichen, kommunikativen und mobilen Bereich eine grundlegende Herausforderung, die als Querschnittsaufgabe im Landesentwicklungsplan verankert werden muss.

Global denken, lokal handeln: Sozial, regional gesteuert und verantwortungsbewusst

Als Glokalisierung wird die Verbindung und das Nebeneinander des vieldimensionalen Prozesses der Globalisierung und seiner lokalen bzw. regionalen Auswirkungen und Zusammenhänge bezeichnet. Damit wird ein bewusster und innovativer Umgang mit den Risiken und den Chancen der Globalisierung beschrieben, denn alles, was sich auf der Welt abspielt, ist von lokal-regionaler und gleichzeitig von global-überregionaler Bedeutung. Glokalisierung verbindet weltweites Agieren mit der Bewahrung der eigenen, regionalen Identität, dem Erkennen und (Wieder)Schätzen eigener Stärken und Potenziale. Nachfolgend werden ausgewählte notwendige Entwicklungen aufgezeigt:

  • Grenzüberschreitende Netzwerke mit den Nachbarstaaten Tschechien und Polen im Länderdreieck zur Arbeit zum Beispiel an Fragestellungen im Energie-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsbereich, Katastrophenschutz
  • Trilaterale Staatsvereinbarungen zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Landesentwicklungsplanung, zum Angleichen der Behördenstrukturen in den Ländern bis hin zur vertieften Zusammenarbeit über gemeinsame Verwaltungen sowie gemeinsame Raumordnungspolitik an der Schnittstelle der drei Länder
  • Gesicherte Förderung der „Lausitzregion“ durch bilaterale Staatsverträge zwischen Sachsen und Brandenburg
  • Städteverbund der Mitteldeutschen Metropolregion einschließlich der Gemeinden in den Verdichtungs- und Verflechtungsräumen funktionsteilig und organisatorisch grundlegend weiter entwickeln
  • Förderung von Initiativen zur Herausbildung von regionalen und selbstorganisierten Verantwortungsgemeinschaften und interkommunalen Kooperationen insbesondere in peripheren Regionen durch Erweiterung der regionalen Gestaltungsspielräume
  • Stärkung interkommunaler Kooperationen – bei ausreichender Mittelausstattung und Handlungsspielräumen – als „regionale Verantwortungsgemeinschaften“ zur gemeinsamen Wahrnehmung und Bearbeitung von anstehenden Aufgaben
  • Stärkung der regionalen Planungsverbände als funktionierende Foren der Zusammenarbeit und Beratung insbesondere bei überörtlichen Problemlagen

Vorrang für umweltverträgliche Mobilität festschreiben

Individuelle Bedürfnisse nach Mobilität werden derzeit in zu großem Umfang durch motorisierten Individualverkehr (MIV) gedeckt. Güterverkehre erfolgen in zu großem Umfang auf der Straße. Perspektivisch steigende Kraftstoffkosten für den motorisierten Verkehr stärken hingegen die Attraktivität der Mobilität im Umweltverbund, wobei nachfrageorientierte Angebote im ÖPNV zur Verfügung stehen und infrastrukturelle Voraussetzungen für den Rad- und Fußverkehr gegeben sein müssen.

Bundesweit werden als Hauptgründe für die Zunahme des Verkehrs das künftige Wirtschaftswachstum mit überproportional anwachsenden Fernverkehren bzw. Fahrweiten und die steigende Individualmotorisierung insbesondere auch durch Zunahme des Freizeitverkehrs gesehen. Allerdings hat der Osten der Bundesrepublik grundsätzlich mit Stagnation und Verringerung des Verkehrsaufkommens zu rechnen.

Gleichzeitig sinkt bundesweit bei der Verkehrsmittelwahl (Modal Split) der Anteil von Rad- und Fußverkehr sowie der Anteil des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs, der Anteil des motorisierten Individualverkehrs steigt auf 85%, der Anteil des Eisenbahnverkehrs steigt ebenfalls leicht, bewegt sich jedoch mit einem Anteil von 3% auf deutlich niedrigerem Niveau.

Angesichts „veränderter Mobilitätserfordernisse“ aufgrund gestiegener Umweltqualitätsziele (Luftverbesserung, Lärmreduzierung, Senkung des Flächenverbrauchs, Minderung der Treibhausgasemissionen), absehbar steigender Kraftstoffpreise, Aspekten der Umweltgerechtigkeit sowie zur Senkung von Opferzahlen des Straßenverkehrs sind der Umweltverbund im Personenverkehr und die umweltfreundliche Beförderung von Gütern zu stärken.

Der Güter-Schwerverkehrsanteil am gesamten Straßenverkehr ist jährlich um den Betrag von 0,1% des heutigen Standes zuungunsten der Beförderung auf der Straße (und zugunsten der Beförderung auf der Schiene) bis zum Jahr 2023 zu verschieben. Geeignete Maßnahmen hierfür sind u. a. Nachtfahrverbote für LKW.

Übergang in das Zeitalter der regenerativen Energien konsequent vollziehen

Erneuerbare Energien werden vor dem Hintergrund der Umweltschäden infolge des Abbaus der Braunkohle in Sachsen (Grundwasseranstieg, enorme Eisen- und Sulfatbelastung des Wassers) sowie der Aufgaben beim Klimaschutz (64% der CO2-Emissionen in Sachsen aus Großfeuerungsanlagen) eine strategisch bedeutende Rolle für eine sichere zukünftige Energieversorgung haben. Daher sollten folgende Ziele umgesetzt und Maßnahmen ergriffen werden:

  • bis 2020 ein Anteil von 40% erneuerbarer Energien bei Elektrizität (Bruttostromverbrauch) und ein Anteil von 15% erneuerbarer Energien im Bereich Wärme/Kälte
  • Braunkohleausstieg bis 2040: Hierzu braucht es flankierend einen Vertrag zum langfristig geregelten schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Interesse aller Seiten – Braunkohleverstromungsunternehmen, in diesem Sektor Beschäftigte, Erneuerbare-Energien-Branche, Kommunen sowie der bundesweiten Versorgungssicherheit –, und verlässliche Rahmenbedingungen für Planungs- und Investitionssicherheit.

Zur Umsetzung dieser Ziele ist der Entwurf des Landesentwicklungsplans anzupassen und es sind die Regionalen Planungsverbände dadurch wie folgt zu beauftragen:

  • Im fortzuschreibenden Landesentwicklungsplan ist der Sachverhalt „Klimaschutz“ dringend zu erweitern sowie durch bestimmte zu erreichende messbare Ziele zu untersetzen (Handlungsfelder bspw. Gestaltung energieeffizienter Siedlungsstrukturen, Erneuerbare-Energien-Ausbauziele, CO2-Reduktion, Veränderung des Modal Split).
  • Im fortzuschreibenden Landesentwicklungsplan sollen die Regionalen Planungsverbände beauftragt werden – soweit erforderlich -, raumordnerische Flächensicherungen vorzunehmen, um die Erreichung des Erneuerbare-Energien-Ausbauziels in den Planungsverbandsregionen regional angepasst sicherzustellen.
  • Auf Grundlage einer qualifizierten Regionalisierung (Windhöffigkeit und erwartbare Zahl der Volllaststunden) sind auf insgesamt mindestens 0,5% der gesamten Landesfläche Konzentrationszonen für die Erzeugung und Nutzung von Windenergie raumordnerisch zu sichern.
  • Für den schrittweisen Braunkohleausstieg bis 2040 sind keine weiteren Braunkohletagebaue (keine Aufstellung neuer Braunkohlepläne) zur Braunkohleverstromung zuzulassen. Weiterhin dürfen Braunkohlepläne und Flächensicherungen nur für die ausschließliche stoffliche Nutzung der Braunkohle aufgestellt bzw. vorgenommen werden.
  • Weitreichende Änderungen der Wasserqualität und –quantität durch wiederansteigendes Grundwasser u.a. in Braunkohlefolgelandschaften erfordern in Zusammenarbeit mit Regionalen Planungsverbänden eine Beachtung in der Ausrichtung der Nutzungen der betroffenen Infrastruktur bzw. Landschaft.

Raumordnung durch Förderpolitik sinnvoll lenken

Die „regionalen Verantwortungsgemeinschaften“ müssen in die Lage versetzt werden, auch tatsächlich wirksam werden zu können, insbesondere durch Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Erfordernisse des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne sowie der Umsetzung der Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung.

Dafür braucht es einerseits übergreifende, integrierende Ansätze, sowie einer stärkeren Verknüpfung zwischen den o.g. Zielen und der allgemeinen Fach-Fördermittelpolitik, weiterhin die Ermöglichung von Regionalfonds oder revolvierenden Fonds für diese Zwecke.

Andererseits sollte die Einführung eines Ausgleiches für infrastrukturelle Grundlasten im Landeshaushalt zu Gunsten der Kommunen, gekoppelt an ein Zielerfüllungsmonitoring, geprüft werden.

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