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Sonn- und Feiertage in Sachsen besser schützen – auch Einzelhandelsbeschäftigte haben Recht auf Familienleben!

Erstellt am: 11 Mai, 2010 | Kommentieren

Anlässlich der Veranstaltung der Fraktionen der LINKEN und der SPD sowie der Gewerkschaft ver.di mit Betriebsräten und Beschäftigten zum Thema „3 Jahre Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – Auswirkungen auf die Beschäftigten im Einzelhandel“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Klaus Tischendorf:

Würde es nach der FDP gehen, würde nachts um drei die Kassiererin im Supermarkt Kundschaft bedienen. Alle bisherigen Erfahrungen haben aber gezeigt: Die Umsätze steigen keineswegs an. Sie werden nur zeitlich verlagert. Dafür steigen die Betriebskosten. Den Kostenanstieg wälzen Unternehmen auf die Beschäftigten ab: Mehr Minijobs, weniger Personal. Service und Qualität der Waren werden auch für die Kundschaft schlechter. Kleine Fachgeschäfte können nicht mithalten. Sie werden noch stärker durch große Handelskonzerne verdrängt.

Die Hoch-Zeiten im Einzelhandel fallen mit den Hoch-Zeiten in der Familie zusammen. Freie Tage unter der Woche sind nur bedingt als Familienzeit und zur Erholung nutzbar. Darüber hinaus haben die Beschäftigten Probleme bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die sozialen Kontakte verarmen. Die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, die Freizeitangebote und die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel sind nicht kompatibel mit den flexiblen Arbeitszeiten der Beschäftigten im Einzelhandel.

Wir halten den Schutz der Sonn- und Feiertage für außerordentlich wichtig. Dabei geht es auch um die von den Kirchen vermittelte „geistige Erhebung“, also die Gelegenheit für Menschen, ihren Glauben praktizieren und am Leben ihrer Glaubensgemeinschaft teilnehmen zu können. Um den Erholungseffekt und die Lebensqualität für alle Beschäftigten und deren Familien zu steigern, braucht es jedoch verlässliche Erholungsfenster von mehreren freien Tagen aneinander sowie die verlässliche Möglichkeit, Familienurlaube auch gemeinsam verbringen zu können. Es darf keine weitere Zerstückelung des familiären Alltags geben, denn Familien brauchen echte substanzielle und verlässliche gemeinsame Zeiten.

Die Ladenöffnungszeiten sollten mit konkreten Regelungen zum Schutz bzw. zur Förderung und dem Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten im Einzelhandel flankiert werden. Denn angesichts der gängigen Praxis von Beschäftigten, den Unternehmen Stunden freiwillig zu schenken, damit Arbeitsabläufe funktionieren können, ist vom Gesetzgeber über Regelungen nachzudenken, die verhindern, dass die Verantwortung zur Aufrechterhaltung von Arbeitsabläufen bei der Verlängerung der Öffnungszeiten von den Unternehmen kostenneutral auf die Schultern der niedrig bezahlten Beschäftigten und deren Familien und Erholungszeit abgeladen wird.

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