Städte und Kreise sollen über 200 Millionen Euro für Milbradts Landesbank-Abenteuer zahlen – Landräte unter Druck
Erstellt am: 9 Dezember, 2010 | Kommentieren
Zum Stand der Verhandlungen über die Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe (SFG) zwischen deren Anteilseignern erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Sebastian Scheel:
Wie mühsam die Verarbeitung der Erbfolgen des Zusammenbruchs der Sachsen LB ist, zeigt sich daran, dass es zweieinhalb Jahre gedauert hat, um überhaupt zu einem vorläufigen Verhandlungsergebnis zwischen den Eigentümern der Sachsen-Finanzgruppe zu kommen. Nun erwarten wir, dass der Finanzminister so schnell wie möglich dem Landtag auf Grundlage dieses Ergebnisses einen Gesetzentwurf zur Herauslösung des Freistaates aus der Sachsen-Finanzgruppe vorlegt. Heute schon ist absehbar, dass die komplexen Beratungen darüber nicht vor Sommer nächsten Jahres abgeschlossen sein werden.
Wir hatten mit einem entsprechenden Antrag bereits vor knapp einem Jahr auf eine rasche Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe und die Wiederherstellung einer einheitlichen sächsischen Sparkassenlandschaft gedrungen. Deshalb fordern wir, dass zeitgleich die Novelle des Sächsischen Sparkassengesetzes auf den Tisch kommt, mit der dann die Sachsen-Finanzgruppe aufgelöst und ein gemeinsames neues Dach aller Sparkassen geschaffen wird. Ab dann erst ist der Schaden, den der damalige Finanzminister Milbradt durch die Spaltung der Sparkassenlandschaft Ende der 90-er Jahre angerichtet hat, geheilt. Zuletzt gehörten sieben der 15 sächsischen Sparkassen der Sachsen-Finanzgruppe an.
Viel zu lange hat die CDU behauptet, dass die Kommunen ohne Schaden aus dem Landesbank-Desaster herauskommen. Das ist definitiv falsch, und die CDU-Landräte werden den Kreistagen noch eine Menge zu erklären haben. Dass eigentlich inzwischen völlig wertlose Aktien nun noch mit über 200 Millionen Euro zu Lasten der Kommunen und zum Nutzen des Freistaates zu Buche schlagen sollen, ist die böse Ironie des Schicksals. Noch aber kann dieses Geld nicht seriös in den Landeshaushalt eingeplant werden, denn dafür fehlt bisher die Rechtsgrundlage – ein Gesetz.
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